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SPD kämpft um Anteil an Ostzeitungen

■ Schatzmeister Hans-Ulrich Klose: Einstweilige Verfügung gegen Treuhand beantragt

Bonn (taz) — Der von der Treuhand geplante Verkauf von sieben früheren SPD-Zeitungen in Ostdeutschland erfülle „den Tatbestand der Untreue“, sagte SPD-Schatzmeister Hans-Ulrich Klose gestern in Bonn. Aus „medienpolitischen Gründen“ werde hier „gegen geltendes Recht verstoßen“. Seine Partei habe deshalb beim Verwaltungsgericht Berlin eine einstweilige Anordung beantragt. Die Zeitungen, darunter die 'Magdeburger Volksstimme‘, die 'Leipziger Volkszeitung‘ und die 'Ostsee-Zeitung‘, gehörten der SPD bis 1933 und seien dann von den Nazis enteignet worden. Über die 'Mitteldeutsche Zeitung‘ aus Halle und über die in Chemnitz erscheinende 'Freie Presse‘ habe die Treuhand bereits „rechtswidrig“ verfügt. Der SPD-Anteil an beiden Blättern sei zumindest unklar.

Die SPD beruft sich bei ihrem Einspruch gegen die Treuhand auf das Gesetz über die Parteivermögen und auf den Einigungsvertrag mit der ehemaligen DDR. In ihrem Antrag auf einstweilige Verfügung weist sie ihre Ansprüche durch Belege aus dem SED-Archiv und anderen Quellen nach. So heißt es zum Beispiel über die jetzige 'Ostsee-Zeitung‘: Eigentümer war die Sozialdemokratische Partei Deutschlands. 1933 wurde der Betrieb zunächst beschlagnahmt und sodann enteignet: „Die vorhandenen Maschinen und Betriebsmittel wurden durch die Nationalsozialisten nach Schwerin überführt und dort in Betrieb genommen. Nach der territorialen Neugliederung der DDR wurde als Nachfolgeblatt der früheren 'Mecklenburgischen Volkszeitung‘ von der Bezirksleitung Rostock der SED dort die 'Ostsee-Zeitung‘ herausgegeben.“ Die Treuhand sei deshalb „nicht berechtigt“, über die 'Ostsee- Zeitung‘ „außer durch Rückgabe an die früheren Eigentümer bzw. deren Rechtsnachfolger“ zu verfügen.

Die Berliner Treuhand hatte bislang das Ansinnen der Sozialdemokraten, einen Teil ihrer ehemaligen Zeitungen zurückzubekommen, abgewiesen. Ihr Argument: Die Partei könne ihre Ansprüche nicht zweifelsfrei nachweisen. Und: Das novellierte Vermögensgesetz gebe den Käufern, die Investitionen planten und Arbeitsplätze sicherten, Vorrang vor den ehemaligen Besitzern.

Klose sagte dazu, die SPD strebe bei keiner der Zeitungen eine Mehrheitsbeteiligung an, denn: „Die Zeit der Parteizeitungen ist wohl vorbei.“ Bei einigen Zeitungen plane seine Partei eine Minderheitsbeteiligung, in anderen Fällen gebe man sich auch mit einer finanziellen Entschädigung zufrieden. Klose zeigte sich zuversichtlich, daß die Gerichte seine Haltung bestätigen würden. Die Sozialdemokraten besaßen 1933 auf dem Gebiet der späteren DDR 34 Verlage, die alle von den Nazis enteignet wurden. Nach dem Krieg wurden viele davon in SED-Zeitungen umgewandelt. tst

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