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Energiegesetz gebilligt

■ Zweiter Entwurf für die Bürgerschaft

Bremen wird nach Hessen und Berlin das dritte Land der Bundesrepublik mit einem eigenen Energiegesetz. Der Senat billigte gestern einen Gesetzentwurf, der noch im Juni von der Bürgerschaft verabschiedet werden soll. Der jetzt vorliegende Text ist eine in vielen Punkten abgeschwächte Variante eines Gesetzes, das der Bremer Rechtsprofessor Gerd Winter Anfang des Jahres ausgearbeitet hatte und das in seiner ursprünglichen Form im März vom Senat abgelehnt worden war. Damals hatte der Wirtschaftssenator das Gesetz mit der Notwendigkeit eines gemeinsamen Entwurfes mit Niedersachsen auf der langen Bank kaltstellen wollen.

In dem jetzt vorliegenden Entwurf werden energiesparende Maßnahmen für den öffentlichen Wohnungsbau nicht mehr zwingend vorgeschrieben, sondern von öffentlicher Förderung abhängig gemacht. Damit kommt der Senat der Kritik der Bauindustrie entgegen, die in den ökologischen Baumaßnahmen vor allem ein Investitionshindernis sah. Für den privaten Wohungsbau werden energiesparende Maßnahmen unverbindlich empfohlen.

Ebenfalls gekippt wurde die energiegesetzlich verankerte Umwandlung der Stadtwerke in ein Dienstleistungsunternehmen für Energiesparen. In dem jetzt vorliegenden Entwurf heißt es schwammig, daß Stadt und Land entsprechend auf die Unternehmensziele der Stadtwerke einwirken sollen. Das Land kann nach dem neuen Gesetz auf die Unternehmensentscheidungen nur durch ein langwieriges, juristisches Verfahren einwirken: Eine abschreckende Hürde, die durch den Druck der Stadtwerke Bremerhaven und Bremen zustande gekommen ist. mad

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