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Gleichstellungsregelung für Erzieher erläutert

Schöneberg. Die vom Senator für Jugend und Familie, Thomas Krüger (SPD), erarbeitete Gleichstellungsregelung für Kindergärtnerinnen, Krippenerzieherinnen und andere Erziehungskräfte, die ihre Ausbildung in der Ex-DDR erworben haben, soll durch ein Rundschreiben erläutert werden. »Offensichtlich besteht noch immer eine Unsicherheit über den Stellenwert ihrer Ausbildung bei den rund 14.000 betroffenen Beschäftigten im Ostteil Berlins. In den letzten Tagen hat die Senatsverwaltung Hunderte Briefe mit diesbezüglichen Fragen erhalten«, so eine Pressemitteilung. In dem Rundschreiben gehe es um folgende Regelungen: Ausbildungsabschlüsse der Ex-DDR, die für eine Tätigkeit in Krippe, Kindergarten, Hort oder Heim Voraussetzung waren, werden einer staatlichen Anerkennung als Erzieher als gleichwertig erachtet. Somit sind zum Beispiel Krippenerzieher für die Krippe und Kindergärtnerinnen für den Kindergarten den staatlich anerkannten Erziehern gleichgestellt. Die Eingruppierung der Erziehungskräfte des öffentlichen Dienstes im Beitrittsgebiet ab 1.7.91 hängt nach dem Bundesangestelltentarifvertrag Ost (BAT-0) vielfach von der Gleichwertigkeit der Ausbildungsabschlüsse mit den Tätigkeitsmerkmalen beziehungsweise persönlichen Voraussetzungen nach dem BAT- West ab. Insoweit dient das genannte Rundschreiben einer Vereinheitlichung der künftigen Eingruppierung von Erziehern im Ost- und Westteil der Stadt. adn

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