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Der Bund schießt 580 Millionen für Städtebau zu

■ Ostdeutsche Kommunen erhalten Investitionshilfe aus Bonn/ „Anstoß für privatrechtliche Investitionen“

Dresden. Bundesbauministerin Irmgard Adam-Schwaetzer (FDP) und der sächsische Staatsminister Rudolf Krause (CDU) haben am Mittwoch in Dresden eine Verwaltungsvereinbarung zur Förderung des Städtebaus, des städtebaulichen Denkmalschutzes und von städtebaulichen Modellvorhaben unterzeichnet. Damit ist der Weg frei für eine Investitionshilfe des Bundes in Höhe von insgesamt 580 Millionen Mark für die ostdeutschen Kommunen. Mit der Verwaltungsvereinbarung sei ein „Grundstein dafür gelegt, daß die Städte und Gemeinden in den neuen Ländern planvoll saniert werden können und für die Menschen attraktiver werden“, sagte Frau Adam- Schwaetzer anläßlich der Unterzeichnung.

Für die Städtebauförderung in den neuen Ländern stellt der Bund in diesem Jahr 300 Millionen Mark, für den städtebaulichen Denkmalschutz 180 Millionen und für städtebauliche Modellvorhaben 100 Millionen Mark zur Verfügung. Mit weiteren 50 Millionen Mark fördert er städtebauliche Planungen in den neuen Ländern. Beim Städtebauförderungsprogramm und beim städtebaulichen Denkmalschutz beteiligen sich Bund, Länder und Gemeinden zu je einem Drittel an den Kosten, bei den Modellvorhaben steuert der Bund die Hälfte bei, den Rest teilen sich Länder und Gemeinden. Insgesamt wird damit ein Programm mit einem Volumen von rund 1,5 Milliarden Mark aufgelegt.

Frau Adam-Schwaetzer äußerte sich davon überzeugt, „daß damit auch ein Anstoß für privatwirtschaftliche Investitionen“ gegeben werde. Die städtebauliche Erneuerung in den fünf neuen Ländern sei „Ausgangspunkt, Schlüssel und Motor für eine Neugestaltung der Lebens-, Arbeit- und Wirtschaftsverhältnissse“.

Gegenwärtig werden die Städte und Gemeinden ausgewählt, die im Rahmen des ersten Bund-Länder- Programms-Ost gefördert werden sollen. Erste Ausschreibungen haben bereits stattgefunden. Interessierte Gemeinden sollten daher umgehend ihre Anträge bei dem für das Bauwesen zuständigen Landesministerium beantragen.

Für das Sonderprogramm „Städtebauliche Modellvorhaben“ haben Bund und Länder bereits die Städte und Gemeinden ausgewählt. Es handelt sich um Cottbus, Güstrow, Tribsees, Görlitz, Lobstädt, Naumburg, Jena und Mühlhausen. Die bisherigen Modellvorhaben in den anderen Städten können fortgesetzt werden. dpa

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