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Sparpreise außer Tarif

Neben der jeweils günstigsten Fahrkarte, die die Bundesbahn zu bieten hat, gibt es auch noch die eine oder andere Art, jenseits der Tarifbestimmungen Geld beim Bahnfahren zu sparen.

So hat sich der alternative Verkehrsclub VCD zum Beispiel ein „Großkundenabonnement“, wie es die Bahn für große Firmen und Behörden anbietet, gekauft. Damit sind alle Bahnfahrkarten (außer Spar- und Supersparpreis) 20 Prozent billiger. Nachdem der VCD jedoch unter seinen 50.000 Mitgliedern mit dem Billig-Angebot geworben hatte, erhielt er eine Abmahnung der Bundesbahndirektion: Karten aus dem Großkundenabonnement dürfen nämlich nicht für alle Vereinsmitglieder, sondern nur für Mitarbeiter auf Dienstreisen ausgestellt werden. Zu überprüfen ist der Unterschied für die Bahn jedoch wohl kaum.

Auch gegenüber dem Handel mit den Rückfahrten der Supersparpreiskarten ist die Bahn hilflos. Schließlich empfehlen sogar die Schalterbeamten allen Reisenden, die über 640 km weit fahren, statt der Einfachen Fahrt die billigere Rückfahrkarte zum Supersparpreis. Da drängt sich bei manchem Bahnkunden natürlich die Idee auf, die Rückfahrt nicht verfallen zu lassen, sondern über Mitfahrzentralen oder den Kleinanzeigenteil der Lokalzeitung weiterzuverkaufen und damit den eigenen Fahrpreis noch etwas weiter zu senken. Das ist zwar im Prinzip illegal, in der Praxis jedoch kaum zu bestrafen, denn auf den Fahrkarten wird der Name des Reisenden nicht eingetragen. Ase

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