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Appell an Diepgen

■ Sowjetische Juden aus Israel demonstrieren vor dem Rathaus Schöneberg für Bleiberecht

Berlin. Die nach Auslaufen der Touristenvisa von der Abschiebung bedrohten 269 sowjetischen Juden, die während des Golfkrieges aus Israel nach Berlin eingereist sind, demonstrierten gestern geschlossen vor dem Rathaus Schöneberg für ein Bleiberecht in Deutschland.

In einem offenen Brief baten sie den Regierenden Bürgermeister Diepgen, sich dafür einzusetzen, daß die Gruppe »endlich den Flüchtlingsstatus« erhalte. Sie seien in einem Zustand »ständiger Spannung« und der seit Monaten währenden »Instabilität müde«, heißt es in dem Schreiben. Israel fordere die »Zwangsabschiebung«, aber »wir wollen nicht dorthin zurückkehren«, heißt es in dem Brief, der Diepgen auch vom Sprecherrat der Gruppe persönlich übergeben wurde. Bereits beim Verlassen der Sowjetunion sei ihr Ziel gewesen, in Deutschland zu leben.

Die Gruppe sei gezwungen gewesen, zunächst nach Israel zu reisen, da es zum damaligen Zeitpunkt keinen anderen Weg einer Ausreise aus der Sowjetunion gegeben habe. In Israel hätten sie alles versucht, um nach Deutschland zu fahren. Sie hätten der Erklärung der deutschen Regierung über die Aufnahme der sowjetischen Juden vertraut. »Wir bitten uns als Menschen und nicht als Objekte auf dem Schachbrett der großen Politik anzusehen«, heißt es abschließend in dem drei Seiten langen Schreiben.

In einem offenen Brief an Bundesinnenminister Wolfgang Schäuble protestierte auch das »Komitee für Grundrechte und Demokratie« gegen die Bonner Entscheidung, der Gruppe keine Aufenthaltsgenehmigung zu erteilen. Schäuble hatte am 10. Mai argumentiert, daß ein Bleiberecht die israelische Einwanderungspolitik unterlaufe würde.

Eine eventuelle Abschiebung wäre ein Verstoß gegen die Menschenrechte, sagt das Komitee. Da es der Wunsch der sowjetischen Juden sei, in der Bundesrepublik zu leben, könne eine Abschiebung nach Israel auch vom Grundrecht her nicht akzeptiert werden. Nach Auffassung des Komitees komme nur die Anwendung der Kontingentregelung nach dem Flüchtlingsrecht in Betracht.

Eine Entscheidung eile, betonte in einem Schreiben an Innensenator Heckelmann auch der Rechtsanwalt der Gruppe, Claus Rosenkranz. Die Innenverwaltung habe einigen der Betroffenen bereits die zwangsweise Abschiebung angedroht. aku

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