: BUND darf nicht auf die Autobahn
Braunschweig/Göttingen (taz) — Der Bund für Umwelt- und Naturschutz Deutschland (BUND) darf am kommenden Samstag nicht auf der Autobahn A7 demonstrieren. Mit dieser Entscheidung bestätigte das Braunschweiger Verwaltungsgericht am Mittwoch einen zuvor ergangenen Bescheid der Stadt Göttingen. Als Ort für eine Fahrraddemonstration gegen Umweltverschmutzung durch Straßenverkehr hatte der BUND ein Teilstück zwischen Göttingen und Friedland auf der vielbefahrenen Nord-Süd-Verbindung angemeldet.
Zur Begründung erklärte das Gericht, daß ohne Genehmigung nicht auf einer Autobahn demonstriert werden dürfe. Der Antragsteller habe es versäumt, die entsprechende Sondernutzung bei der Straßenverkehrsbehörde zu beantragen. Grundsätzlich sind Demonstrationen nur anmelde-, nicht aber genehmigungspflichtig. BUND-Sprecher kündigten an, daß sich ihre Organisation „selbstverständlich“ an das Urteil halten werde. Staattdessen soll am Sonnabend im Göttinger Stadtgebiet mit Fahrrädern gegen den „Autowahn“ demonstriert werden.
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