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Einig im Einzelhandel

■ 2.000 Mark Mindestlohn im Einzelhandel knapp verfehlt

Frankfurt/M. (dpa/taz) — Der Arbeitskampf im westdeutschen Einzelhandel mit 2,5 Millionen Beschäftigten steht vor dem Ende. In Hessen und Rheinland-Pfalz erhalten die Arbeitnehmer nach Angaben der Gewerkschaft (HBV) rund sieben Prozent höhere Einkommen. Darüber hinaus gibt es Strukturverbesserungen für etwa zwei Drittel der im Einzelhandel Tätigen. Ihre Forderung nach mindestens 2.000 Mark für alle hat die Gewerkschaft jedoch nicht voll durchgesetzt.

Die geforderte Verbesserung der Endgehälter für Verkäuferinnen, in denen 70 Prozent aller Verkäuferinnen eingestuft sind, hatte den seit drei Monaten schwelenden Tarifkonflikt verschärft. Nun wird das Endgehalt in zwei Stufen um 195 bzw. 199 Mark bis zum 1. Januar 1992 auf 2.660 bzw. 2665 Mark angehoben. Ferner wurde eine neue Tarifgruppe für besonders qualifizierte Tätigkeiten mit einer Funktionszulage von 50 Mark geschaffen. Für die Verkäuferinnen unterhalb der Endstufe mit sechs Berufsjahren konnte kein einheitlicher Sockelbetrag durchgesetzt werden. So werden einzelne die geforderten 2.000 Mark nicht erreichen. Die HBV kündigte bis zum Abschluß in anderen Tarifbezirken weitere Warnstreikaktionen an. marke

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