: Mutterschaftsgeld für Entwicklungshelferin
Kassel (dpa) — Eine Entwicklungshelferin, die im Ausland schwanger wird, hat nach Rückkehr in die Heimat Anspruch auf Mutterschaftsgeld. Mit diesem Urteil hat das Bundessozialgericht eine Gesetzeslücke geschlossen. Denn nach dem Wortlaut des Gesetzes ist diese Tätigkeit im Ausland eigentlich kein „Arbeitsverhältnis“, nach dem einer Frau Mutterschaftsgeld zustünde. Die Richter haben den Entwicklungsdienst nun einem Arbeitsverhältnis gleichgestellt.
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