: Kapitalertragssteuer sollen alle zahlen — oder niemand
■ Bundesverfassungsgericht verlangt bis zum 1. Januar 1993 ein Gesetz zur Durchsetzung der steuerlichen Gleichbelastung
Berlin (taz) — Das Karlsruher Bundesverfassungsgericht hat gestern entschieden, daß der Gesetzgeber nicht nur die Gleichbehandlung der Bürger bei der Festsetzung der Steuerpflicht, sondern auch bei ihrer Durchsetzung garantieren muß. Dem stehen aber bislang die gesetzlichen Bestimmungen entgegen — allen voran der Bankenerlaß von 1979, mit dem den Finanzämtern die Informationen der Banken genommen wurden. Damit, so der 2. Senat, werde aber die wirksame Kontrolle von Kapitalerträgen verhindert, die Bestimmung erweise sich „als strukturelles Vollzugshindernis“. Mit anderen Worten: Die Bezieher von Kapitalerträgen sind weitgehend davor geschützt, „bei der Steuerverkürzung entdeckt zu werden“ — und das sei „verfassungsrechtlich nicht geboten“.
Die Verfassungsrichter trugen dem Gesetzgeber auf, bis spätestens Anfang 1993 schärfere Kontrollen zur Besteuerung privater Zinserträge, unter die auch Sparguthaben fallen, sicherzustellen — andernfalls dürften gar keine Kapitalertragssteuern mehr verlangt werden. Bonn reagierte geschockt. SEITE 4
taz lesen kann jede:r
Als Genossenschaft gehören wir unseren Leser:innen. Und unser Journalismus ist nicht nur 100 % konzernfrei, sondern auch kostenfrei zugänglich. Texte, die es nicht allen recht machen und Stimmen, die man woanders nicht hört – immer aus Überzeugung und hier auf taz.de ohne Paywall. Unsere Leser:innen müssen nichts bezahlen, wissen aber, dass guter, kritischer Journalismus nicht aus dem Nichts entsteht. Dafür sind wir sehr dankbar. Damit wir auch morgen noch unseren Journalismus machen können, brauchen wir mehr Unterstützung. Unser nächstes Ziel: 40.000 – und mit Ihrer Beteiligung können wir es schaffen. Setzen Sie ein Zeichen für die taz und für die Zukunft unseres Journalismus. Mit nur 5,- Euro sind Sie dabei! Jetzt unterstützen