: Diepgen für Volksbefragung
■ Bevölkerung soll über Land Berlin-Brandenburg entscheiden
Berlin. Der Regierende Bürgermeister Diepgen (CDU) hat eine Volksbefragung oder einen Volksentscheid über die Bildung eines gemeinsamen Landes Berlin-Brandenburg als »keineswegs ausgeschlossen« bezeichnet. »Ich bin kein Gegner einer solchen Volksabstimmung«, sagte er gestern auf der konstituierenden Sitzung der Arbeitsgemeinschaft der Bürgermeister und Landräte der Region im Rathaus Schöneberg.
Gleichzeitig sprach sich Diepgen erneut dafür aus, im Grundgesetz die Möglichkeit für die Zusammenlegung beider Länder in einem vereinfachten Verfahren zu verankern. Dadurch würde es beiden Ländern ermöglicht, ohne Zeitdruck und Hektik die damit verbundenen Fragen zu beraten und vorzubereiten. Im Einigungsvertrag ist festgelegt, daß Bundestag und Bundesrat sich bis zum 3. Oktober 1992 mit der Möglichkeit einer vereinfachten Neugliederung für den Raum Berlin-Brandenburg befassen sollen.
Empfohlen wird, statt einer Neugliederung durch Bundesgesetz gemäß Artikel 29 Absatz 2 des Grundgesetzes den beteiligten Ländern eine Neugliederung durch Vereinbarung zu ermöglichen und ihnen damit die Entscheidung über Zeitpunkt, Bedingungen und Verfahren einer Neugliederung selbst zu überlassen. Voraussetzung hierfür ist, daß eine entsprechende Regelung ins Grundgesetz aufgenommen wird. Diepgen schlägt vor, für beide Länder die Möglichkeit einer Zusammenlegung offenzuhalten und dazu den seit Gründung des Landes Baden-Württemberg gegenstandslosen Artikel 118 Grundgesetz durch eine Berlin-Brandenburg-Klausel zu ersetzen.
Die Diskussion über eine Zusammenlegung beider Länder darf nach Diepgens Ansicht nicht dazu führen, aktuelle Kooperationsfragen etwa in den Bereichen Regionalplanung und -entwicklung, Verkehr, Wirtschaft und Umwelt auf die lange Bank zu schieben. Erforderlich sei ein »dem gesamten Raum Brandenburg-Berlin nützliches Konzept« für das Verhältnis Berlins zu seinem Umland, insbesondere die Bildung eines Regional- bzw. Umlandverbandes, sagte er. Die Arbeitsgemeinschaft der Bürgermeister und Landräte bezeichnet er als einen wichtigen Schritt für eine intensive Kooperation auf kommunaler Ebene. dpa
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