Alles klar bei den Renten

Bonn (ap) — Der Bundesrat hat den Weg für ein einheitliches Rentenrecht in ganz Deutschland frei gemacht. Die Länderkammer verabschiedete am Freitag ein Überleitungsgesetz, nach dem das westdeutsche Rentenrecht ab 1. Januar kommenden Jahres auch in den neuen Bundesländern gilt. Für die Versicherten und Rentner bedeutet das, daß ihre Renten künftig grundsätzlich unter Berücksichtigung der tatsächlichen individuellen Entgelte zu ermitteln sind und die regelmäßige Anpassung der Entwicklung von Nettolöhnen und -gehältern folgt.

Zu den Schwerpunkten der Neuregelung gehören die Einführung der flexiblen Altersgrenze von 63 Jahren, einer höheren Hinterbliebenenversorgung sowie eine verbesserte Absicherung bei Berufs- und Erwerbsunfähigkeit. Der sogenannte Sozialaufschlag, mit dem die Differenz zwischen Niedrigrenten in der ehemaligen DDR und dem Sozialhilfesatz ausgeglichen wird, soll statt bis Ende 1994 bis Ende 1996 gewährt werden. Außerdem soll der Aufschlag von derzeit 495 auf 600 DM für Ledige angehoben und in Höhe von 960 DM für Verheiratete eingeführt werden. Für ehemalige Stasi- Angehörige sollen die Leistungen aus der Altersrente auf rund 800 DM begrenzt werden. Für Personen, die Leistungen aus Sonderversorgungs- und Zusatzversorgungssystemen erhalten, werden die Gesamtbezüge auf 2.010 DM begrenzt.

Die ursprüngliche Regelung, Renten wegen eklatanter Verstöße gegen die Menschlichkeit zu kürzen oder abzuerkennen, wurde gestrichen. Verfassungsrechtler hatten darauf hingewiesen, daß die Vermischung von Straf- und Sozialrecht unzulässig sei.