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Ministeriale Fehlmeldung-betr.: "Mit Schirm, Charme und Fummel", taz vom 1.7.91

betr.: „Mit Schirm, Charme und Fummel“, taz vom 1.7.91

Erstens einmal hättet Ihr über die Bildunterschrift „Lieber lesbisch und lebensfroh...“ tatsächlich ein Bild von lebensfrohen Lesben setzen können — auf dem abgebildeten Wagen war keine Lesbe dabei.

Zweitens: Wo hat „Uhe“ hingehört, als ich bei der Abschlußveranstaltung über die vom Bundesjustizministerium geplante Änderung des §175 StGB geredet habe? Minister Kinkel will eine Mogelpackung verkaufen: Unter der alten Überschrift des §175 (weit 120 Jahren als Schwulenparagraph im Strafgesetzbuch) sollen jetzt Jugendliche bis sechzehn Jahre vor sexuellem Mißbrauch geschützt werden.

Zwar ist der zur Zeit kursierende Entwurf so formuliert, daß heterosexueller „Mißbrauch“ auch miterfaßt sein soll. Aber das heißt doch noch lange nicht, daß gleichermaßen strafverfolgt werden muß (falls der „sexuelle Mißbrauch von Jugendlichen“ ein Offizialdelikt werden sollte). Und für den Fall, daß es ein Antragsdelikt werden sollte: Wer von Euch glaubt daran, daß Eltern bei heterosexuellen Kontakten so schnell „Mißbrauch“ schreien werden wie bei homosexuellen Kontakten?

Ihr tätet gut daran, die im Bundesjustizministerium kursierende Neufassung des §175 StGB mal ausführlich zu besprechen, statt einfach nur die ministeriale Fehlmeldung weiterzugeben. Wenn's nach Herrn Kinkel geht, soll §175 mitnichten abgeschafft werden. Brigitte Adler, München

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