: Auf eigene Gefahr...
■ OLG: Kein Schadensersatz bei Sturz in der Kirche
Koblenz (dpa) — Kirchenbesucher haben ein Gotteshaus mit Zurückhaltung zu betreten und sich dort entsprechend zu verhalten. Wer es daran mangeln läßt und deshalb stürzt, hat grundsätzlich keinen Anspruch auf Schadensersatz. Das hat das Koblenzer Oberlandesgericht (OLG) entschieden. Die Richter lehnten damit den Antrag einer Frau auf Bewilligung von Prozeßkostenhilfe für eine Schadensersatzklage ab. Sie gaben der Klage keine hinreichenden Aussichten auf Erfolg. Die Klägerin wollte in einer katholischen Kirche an einer Tauffeier teilnehmen. Weil sie zu spät war, hastete sie durch die Kirche auf den Altarraum zu, übersah eine Stufe und stürzte. Von der Kirchengemeinde forderte sie daraufhin rund 3.600 Mark Schadensersatz und Schmerzensgeld von mindestens 10.000 Mark. Ihr Argument: Die Stufe hätte in dem düsteren Raum deutlich gekennzeichnet werden müssen. Die Richter sahen das anders. Die Klägerin hätte in einer katholischen Kirche mit Treppenstufen rechnen müssen, da der engere Altarraum meist herausgehoben sei. Vor allem aber könne erwartet werden, daß dieser Raum mit der gebotenen Zurückhaltung und Vorsicht betreten werde. (Akz: 5 W 419/90).
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