Klaus-Dieters lausige Rache

■ Schwungvolle Alltagsposse vor dem Bremer Amtsgericht

Die Abschlußszenen wäre dem happy-end eines John Houston Filmes würdig gewesen: Der Geschädigte J. bat den Richter um Milde, die drei Angeklagten reichten ihrem Opfer die Hand zum Versöhnlein, der Amtsrichter schmunzelte, und die Staatsanwältin klappte glücklich die Anklageschrift zu.

Was gestern vor dem Bremer Amtsgericht verhandelt worden war, war so ungewöhnlich, daß es nur im Alltag hat passieren können. Drei Männer, die Angeklagten Uwe H., Harald S. und Klaus- Dieter C., blühende Mannsbilder um die 28 und von stattlicher Erscheinung, kippten am Abend des 16. August 1990 ihrem früheren Freund und Grillgefährten J. einen Eimer Farbe über dessen motorgetriebenes Zweirad.

Aber es war nicht die schiere Laune eines ausklingenden Grillabends, der sie zu solch abseitigem Tun verleitet hatte, sondern ein handfester Grund, wie ihn nur wahre Helden haben können: Es ging um Beleidigung, und was das Schlimmste war: Es ging um die Beleidigung einer Frau!

Der J. hatte vorurteilshafter Weise und hinterhältig über Dritte zu behaupten gewagt, daß die Frau des C. Filzläuse beherberge, eine These, deren Richtigkeit auch gestern vor Gericht nicht befriedigend hat geklärt werden können.

Es sei, wie es war: Der durch die lausige Nachrede über seine Frau bis in die Ehre getroffene Angetraute Klaus-Dieter ließ den Eimer der Gerechtigkeit über des J.s Mofa sausen und übte so mit seinen Freunden, die sich mit dem Geschmähten in einem Filz wähnten, schreckliche Rache. Sachschaden: 1.200 Mark. Die Anzeige folgte noch am gleichen Tag bei der Polizei.

Doch zieht ein Verbrechen bekanntlich das andere nach sich, und so überraschte es keinen, als J. am nächsten Morgen mit einem Eimer Farbe vor des H.s Tür erschien und diese bis zur Unkenntlichkeit überpinselte: Sachschaden: 364 Mark.

Was macht der kluge Amtsrichter in einemm solchen Fall? Er stellt das Verfahren ein.

mad