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Pipi vom Balkon strafbar

Düsseldorf (dpa) — Nächtliches Urinieren von einem Hotelbalkon auf einen Gehweg ist kein „Dummerjungenstreich“, sondern eine Körperverletzung, wenn Passanten „betroffen“ sind. Das hat ein Düsseldorfer Amtsrichter am Mittwoch entschieden und einen 28jährigen Handwerker zu 1.800 Mark Geldstrafe verurteilt. Nach Zeugenaussagen hatte der Mann nachts vom Balkon seines Hotelzimmers im zweiten Stock auf die Straße uriniert. Dabei traf er unter anderem einen Passanten, der prompt nach oben sah und dadurch nach eigenen Angaben „auch was auf die Zunge abgekriegt“ hatte. Auf dem Balkon des angetrunkenen Gastes, der die Tat leugnete, entdeckte ein Polizist wenig später jedoch eine verräterische „Benetzung“, die für den Beamten „klar zu der Benetzung auf dem Bürgersteig paßte“. Da der Passant nach Feststellung des Richters „in seinem körperlichen Wohlbefinden nachhaltig beeinträchtigt wurde“, sei die Tat „keine Kleinigkeit“, sondern stelle eine Körperverletzung dar.

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