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Der Union ist das Strafrecht billig

■ CDU/CSU-Fraktion einigt sich beim Abtreibungsrecht/ Straffreiheit nur bei medizinischer und psychosozialer Indikation/ 34 Abgeordnete stimmten dagegen/ Sozialleistungen wurden gekürzt

Berlin (dpa/taz) — Nach dreitägiger Debatte und vorausgegangenen heftigen Auseinandersetzungen hat sich die CDU/CSU-Fraktion jetzt mit großer Mehrheit auf den sogenannten Kommissionsentwurfs zur Neuregelung des Abtreibungsrechts geeinigt. Der Gesetzentwurf hält am Indikationenmodell fest. Abtreibungen sind danach nur bei einer medizinischen und einer psychosozialen Indikation straffrei. In letzterer sind die kriminologische und eugenische Indikation eingeschlossen. Frauen müssen sich einer Zwangsberatung mit vorgegebenem Beratungsziel unterziehen. Über die Vorlage einer Indikation entscheidet letztendlich der Arzt. Wie die Frage des umstrittenen ärztlichen Protokolls entschieden wurde, war bis Redaktionsschluß noch nicht bekannt.

Von den 318 Unionsabgeordneten nahmen rund 300 an der Abstimmung teil. 34 stimmten gegen den Entwurf, 18 Abgeordnete enthielten sich der Stimme. Bundeskanzler Helmut Kohl hatte sich im Verlauf der Debatte gleichfalls für diesen Vorschlag ausgesprochen.

Die im sozialpolitischen Teil des Entwurfs vorgesehenen finanziellen Leistungen wurden nach Intervention von Finanzminister Theo Waigel (CSU) kräftig abgespeckt. Die angestrebte Erhöhung des Erziehungsgeldes von jetzt 600 auf 750 Mark monatlich wurde ebenso abgeschmettert wie die Forderung der Unions-FamilienpolitikerInnen nach Verhütungsmitteln auf Krankenschein.

Der in der Koalitionsvereinbarung vorgesehene Rechtsanspruch auf einen Kindergartenplatz für Kinder ab drei Jahren wurde auf das Jahr 1997 verschoben. Die dafür notwendigen Investitionen in Milliardenhöhe sollen allein die Länder aufbringen.

Neu eingeführt wird das sogenannte Familiengeld. Mit einer einmaligen Zahlung von 1.000 Mark wird damit die Geburt eines Kindes honoriert. Familienministerin Hannelore Rönsch (CDU) sagte, sie sei darüber „sehr glücklich“.

Ein paar Märker mehr soll es für alleinerziehende SozialhilfeempfängerInnen geben: hier soll der Mehrbedarfszuschlag von zwanzig auf dreißig Prozent heraufgesetzt werden. Den finanzpolitischen Kompromiß hatte nach der am Dienstag gescheiterten Abstimmung eine Kommission hochrangiger Haushalts- und FamilienpolitikerInnen ausgehandelt.

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