piwik no script img

Arzt behauptet: Stasi-Akte gefälscht

■ Charitéprofessor Althaus klagt gegen Kündigung wegen Stasi-Mitarbeit/ Seine Unterschrift und anderes in den Stasi-Akten seien gefälscht worden/ Kündigung wahrscheinlich formal unwirksam

Berlin. Ziemlich frustriert zogen der ehemalige Charité-Urologe Prof. Peter Althaus und sein anwaltlicher Vertreter nach einem gestrigen Gütetermin vor dem Arbeitsgericht von dannen. Der frühere Chef der Urologischen Klinik der Charité hatte Kündigungsschutzklage gegen die Senatsverwaltung für Wissenschaft und Forschung erhoben, nachdem Senator Manfred Erhardts Mannen ihn am 22. Juli wegen des Vorwurfs inoffizieller Mitarbeit für die Stasi fristlos entlassen hatten. Die Kündigung, so deutete Arbeitsrichter Pohl in der Güteverhandlung an, sei wahrscheinlich aus formalen Gründen rechtsunwirksam: nicht der Wissenschaftssenator, sondern die Humboldt-Universität hätte sie unterschreiben müssen. Doch Urologe Althaus und sein Rechtsbeistand Lansnicker waren mit dieser Aussicht gar nicht glücklich. Versperrt sie ihnen doch den Weg, sofort eine umfangreiche Beweisaufnahme darüber zu beantragen, daß die Stasi- Akte über Althaus gefälscht sei.

Im Jahre 1973, so der Professor nach dem gescheiterten Gütetermin zur taz, sei er gegenüber dem Stasimitarbeiter Udo K. über die miese Qualität einer in der DDR hergestellten künstlichen Niere hergezogen. Der fehle nur »der Griff zum Wegschmeißen«. Er habe gedacht, der Stasi-Mann unterstütze ihn in dieser Kritik, und über die Jahre sei daraus eine persönliche Freundschaft entstanden. Doch jetzt habe er feststellen müssen, daß Udo K. ihn damals der Stasi gegenüber als Inoffiziellen Mitarbeiter ausgegeben habe, »aus Karrieregeilheit« und weil er für jeden Bericht »Geld bekommen« habe. Udo K. habe die entsprechende Verpflichtungserklärung gefälscht und entgegen aller Amts-Gewohnheit auf Maschine getippt. Der auf Betreiben seines Anwalts eingeschaltete graphologische Sachverständige Friedrich Koppe habe bereits verdächtige Unterschiede zwischen der Althausschen Originalunterschrift und den Kringeln auf der Verpflichtungserklärung festgestellt. Auch bei weiteren Punkten gäbe es eindeutige Hinweise auf eine Fälschung.

Wenn die Personalakte Althaus bei der Stasi tatsächlich manipuliert worden ist, so hätte das sicherlich Auswirkungen auf Tausende von weiteren Fällen, in denen Kündigungen wegen Spitzeldiensten ausgesprochen wurden. Aber, so bestätigte Joachim Gauck als Leiter der Stasi-Überprüfungsbehörde noch vor kurzem in einem taz-Interview, bislang sei keine einzige Fälschung einer Akte festgestellt worden, auch wenn diverse von Kündigung Betroffene dies immer wieder behauptet hätten. usche

taz lesen kann jede:r

Als Genossenschaft gehören wir unseren Leser:innen. Und unser Journalismus ist nicht nur 100 % konzernfrei, sondern auch kostenfrei zugänglich. Texte, die es nicht allen recht machen und Stimmen, die man woanders nicht hört – immer aus Überzeugung und hier auf taz.de ohne Paywall. Unsere Leser:innen müssen nichts bezahlen, wissen aber, dass guter, kritischer Journalismus nicht aus dem Nichts entsteht. Dafür sind wir sehr dankbar. Damit wir auch morgen noch unseren Journalismus machen können, brauchen wir mehr Unterstützung. Unser nächstes Ziel: 40.000 – und mit Ihrer Beteiligung können wir es schaffen. Setzen Sie ein Zeichen für die taz und für die Zukunft unseres Journalismus. Mit nur 5,- Euro sind Sie dabei! Jetzt unterstützen