Geständnis-Widerruf „keine Bedeutung“

■ Justiz rechtfertigt Präsentation des mutmaßlichen Kopfschußmörders

Hat der 20jährige Frank D. Anfang September zwei Frauen ermordet oder nicht? Die Justizpressestelle gab gestern zu, daß der Verdächtige D. sein Geständnis bereits widerrufen hatte, bevor Polizei und Staatsanwaltschaft ihn am 17. September in einer Pressekonferenz zum Täter erklärten. „Die Staatsanwalschaft hat diesem Widerruf im Hinblick auf das bis dahin vorliegende Ermittlungsergebnis und mit Rücksicht auf den Gesamtinhalt der Aussage des Beschuldigten keine erhebliche Bedeuting beigemessen“, heißt es in der Erklärung dazu.

Die Justizpressestelle wies Vorwürfe zurück, nach denen dem Verdächttigen der Kontakt zu seiner Anwältin verwehrt worden sei. Ebenso bestritt die Behörde daß der Verteidigung Akteneinsich verwehrt worden sei. Diese Behauptungen hatte die Verteidigerin des D. erhoben.

Tatsächlich habe sich die Verteidigerin erst am Nachmittag des 16. Septembers bei der Justizvollzugsanstalt Bremerhaven angekündigt, daß sie ihren Mandanten erst am nächsten Tag sehen wolle. Die Akten seien der Verteidigung so schnell wie möglich zur Verfügung gestellt worden. Aus der gleichen Erklärung ist zu entnehmen, daß der Verdächtige D. auf Anraten seiner Verteidigerin sein Geständnis zurückgezogen hat.

Die Staatsanwaltschaft ermittelt gegen Frank D. wegen doppelten Mordes. Er soll Anfang September in Bremerhaven und Bremen zwei Frauen erschossen haben. Staatsanwalt Repmann hatte auf einer Pressekonferenz eigeräumt, daß außer dem Geständnis des D. keine gravierenden Beweise gegen ihn vorlägen. mad