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Nur Nicht-Offiziere dürfen Soldaten Mörder nennen

Berlin (ap) — Das Frankfurter „Soldatenurteil“ hat ein Nachspiel. Ein Wehrdienstsenat des Bundesverwaltungsgerichts hat zwei Bundeswehroffiziere degradiert, weil sie sich der Aussage „Alle Soldaten sind potentielle Mörder“ angeschlossen hatten.

Wie das Gericht in Berlin mitteilte, hatten die beiden Offiziere eine Presseerklärung mitunterzeichnet, in der es unter anderem hieß, sie hielten die Aussage eines Frankfurter Arztes, Soldaten seien „potentielle Mörder“, für richtig. Dies wertete der Wehrdienstsenat als „vorsätzlichen Verstoß gegen die Dienstpflichten zur Zurückhaltung, Disziplin, Kameradschaft“ sowie gegen die „außerdienstliche Wahrung des Ansehens der Bundeswehr“. Nach Mitteilung des Gerichts folgte der Senat zwar der Argumentation der Offiziere, sie hätten aus Anlaß eines anderen Gerichtsurteils auf ihre persönliche Gewissensnot aufmerksam machen wollen. In diesem Urteil war in Frankfurt ein Kriegsdienstgegner freigesprochen worden, der den Mörder-Vergleich bei einer Podiumsdiskussion aufgestellt hatte. Der zweite Freispruch in diesem Fall ist inzwischen jedoch wieder aufgehoben. Die Offiziere machten geltend, sie hätten aus Anlaß des damaligen Freispruchs darauf hinweisen wollen, daß ein Versagen der atomaren Abschreckung „unterschiedsloses massenhaftes Töten“ nach sich ziehen könnte. Der Wehrdienstsenat setzte sie um einen Dienstgrad herab.

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