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■ Heizzulage '91
Auch in diesem Jahr gewährt der Senator für Jugend und Soziales Feuerungshilfen für BremerInnen mit geringem Einkommen, wenn sie sich ihr Heizmaterial selbst beschaffen müssen. Dabei hängt die Höhe der Zuschusses davon ab, wie hoch der Verbrauch ist und wieviele Personen zu einem Haushalt gehören.
Bei einem Ein-bis Zweipersonen-Haushalt beträgt die übliche Pauschale 888 Mark, wenn mit Kohle geheizt wird. Ölheizung wird etwas niedriger veranschlagt, mit 755 Mark. Für jede weitere Person, die zum Haushalt gehört, wird jeweils ein Zuschlag von 15 Prozent (von 888 bzw. 755 Mark) gewährt. Der Höchssatz beträgt 175 Prozent der Ausgangssumme.
Darüber hinaus gibt es die Möglichkeit „in besonderen Fällen“ Sonderfeuerungshilfen zu beantragen. Das trifft auf diejenigen zu, die in ungünstiger Bausubstanz wohnen, wie in Einfachbauten, Parzellenhäusern mit mehreren Außenwänden oder Häusern, deren Fenster nicht isoliert sind.
Sozialhilfeempfänger aber auch andere Bürger mit geringem Einkommen, die für Sammel- und Fernheizungen zahlen müssen, können monatliche Heizkostenpauschalen im Rahmen der Sozialhilfe beim Amt beantragen. Alle Einzelheiten, die für die Bewilligung ausschlaggebend sind, können beim entsprechenden Amt für Soziale Dienste in der Abteilung Wirtschaftshilfen oder in der Abteilung Wirtschaftliche Hilen der Ortsämter erfragt werden.
Anträge werden ab sofort bearbeitet. Um den Bearbeitungsvorgang zu beschleunigen, ist es sinnvoll bei der Beantragung Einkommensnachweise, Mietverträge, Personalausweis und andere Unterlagen über Einkünfte und Belastungen gleich mitzubringen.
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