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Kieselhorst muß Steuern zahlen

■ Vermögenssteuern und Kapitalertragssteuern

Der in den Schoß seiner Gemeinde zurückgekehrte Millionendieb Hermann Kieselhorst muß am dritten Tag seiner zweiten Geburt die erste unangenehme Meldung zur Kenntnis nehmen. Nachdem er Staatsanwaltschaf und Versicherung genarrt hat, wird bald Vater Staat an seine Tür klopfen und die Hand nach einem Teil der Beute ausstrecken.

„Wenn er Diebstahl zum Gewerbe erklärt, muß er Gewerbesteuern zahlen“, flachste Finanzsprecher Edgar Denkmann gestern noch. Der Chef der Steuerabteilung des Bremer Finanzamtes, Dr. Werner Kahrs, sah das Problem nüchtern: „Zwar sind die 1,17 Millionen kein Einkommen im eigentlichen Sinn“, und deshalb auch nicht einkommenssteuerpflichtig. Aber: „Egal, wo er gemeldet ist, er muß 0,5 Prozent Vermögenssteuer zahlen und die Zinserträge versteuern“, erklärte kahrs auf Anfrage. Dem Staat sei bei diesen Fragen egal, woher das Geld komme. taz

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