: Institut für Betreuungsrecht
■ Einführung in das neue Betreuungsrecht für Entmündigte
Seit dem 1.3.1991 existiert in Bremen das Institut für angewandtes Betreuungsrecht. Wie bereits der Name erkennen läßt, hat die Idee zur Gründung dieses Institutes mit dem Inkrafttreten des neuen Betreuungsgesetzes (BtG) zum 1.1.1992 zu tun.
Das neue Betreuungsrecht soll bekanntermaßen die Rechtsstellung der bisher entmündigten oder unter Pflegschaft gestellten Personen entscheidend verbesern. Entsprechend werden sich Gerichte, bisherige Vormünder oder Pfleger und alle im Bereich der sozialen Betreuung tätigen Personen auf die neue Rechtslage umstellen müssen. Doch die ganze Dimension des neuen Betreuungsrechtes ist bisher nur wenigen Juristen bekannt.
Die zur Einführung in das Betreuungsrecht und zur Fortbildung zuständigen Betreuunngsvereine und Betreuungsbehörden haben sich z.Zt. noch nicht konstituiert. Es ist auch keineswegs gesichert, daß sie pünktlich zum 1.1.1992 ihre Aufgaben effektiv erfüllen können.
Das Institut hat es sich deshalb zum Ziel gesetzt, eine umfassende Einführung in das neue Betreuungsrecht anzubieten. Zu diesem Zweck gibt es z.B. Vorträge und Seminare. Nach Inkrafttreten des neuen Betreuungsrechtes im Jahre 1992 soll darüber hinaus die Aus- und Weiterbildung von Betreuern und Betreuungsvereinen gefördert werden. Es will Ansprechpartner für soziale Organisationen, zukünftige Einzelbetreuer und bisherige Pfleger und Vormünder sein. Zur Erfüllung der gesetzten Ziele bietete das Institut folgende Leistungen an: a) Eine umfassende Einführung in das neue Betreuungsrecht durch die Abhaltung von Vorträgen. b) Die Einführung von Betreuern in den ihnen zugewiesenen Aufgabenbereich. c) Die Durchführung von Schulungen für Betreuer zu speziellen Problemen der Betreuung, beispielsweise der Unterstützung in Vermögensangelegenheiten, Erstellung des Vermögendverzeichnisses und der Jahresabrechnung etc. d) Die Fortbildung der ehrenamtlichen Betreuer unter Beerücksichtigung von Änderungen der Rechtslage, aktueller Rechtssprechung und Literatur. e) Die Förderung der interdisziplinären Auseinandersetzung über Probleme des Betreuungsrechtes durch das Anbieten von Gesprächskreisen unter Beteiligung anderer Fachrichtungen.
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