: Der Vertrag der UdSSR
■ Der Entwurf in der 'dpa‘-Fassung
„Die Mitgliedstaaten verpflichten sich zu einer gemeinsamen Politik und Gesetzgebung auf folgenden Gebieten: Unternehmertum, Güter- und Dienstleistungsverkehr, Transport, Energie, Information, Geld- und Bankensystem, Finanzen, Steuern, Zoll, Preise, Kapitalmarkt und Aktiengeschäfte, Arbeitsmarkt, Zollabkommen und Abgaben, Außenwirtschaft und Währung (...).“
Oberstes Organ ist der „Rat der Regierungschefs der Mitgliedstaaten der Wirtschaftsgemeinschaft“. Für die Währungs- und Finanzpolitik wird eine verantwortliche Bankunion geschaffen. Der Rubel soll als gemeinsame Währung beibehalten werden. Falls eine Republik eine eigene Währung einführt, muß sie ein Sonderabkommen mit der Gemeinschaft abschließen, daß deren Verhältnis zum Rubel regelt. Direktiven der Bankunion sind für die Mitglieder bindend.
Das Eigentum der bisherigen Sowjetunion wird auf die Republiken aufgeteilt. Das betrifft sowohl die Gold- und Währungsreserven, als auch alle Mittel des früheren staatlichen Banksystems sowie die staatlichen Firmen. Die Wirtschaftsgemeinschaft tritt in der Rechtsnachfolge der UdSSR in alle Verpflichtungen der Union gegenüber ausländischen Gläubigern ein und garantiert ihre Erfüllung.
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