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NDR-Staatsvertrag

■ Gesellschaftliche Veränderungen berücksichtigen

Rundfunk- und Verwaltungsrat des Norddeutschen Rundfunks (NDR) haben die Absicht von Hamburg, Mecklenburg-Vorpommern, Niedersachsen und Schleswig-Holstein, einen neuen NDR-Staatsvertrag abzuschließen, begrüßt. Der vorliegende Entwurf gebe jedoch in Einzelbestimmungen Anlaß zur Besorgnis, „daß zentrifugale Entwicklungen zu Lasten des Gesamt- NDR ausgelöst oder gefördert werden“. Das Gebot der Pluralität mit der daraus folgenden Verpflichtung zum Konsens müsse in den Gremien des NDR, insbesondere bei den neuen Landesrundfunkräten, gesichert werden.

Dies gelte insbesondere für das erstmals vorgesehene Vorschlagsrecht der Landesrundfunkräte für die Bestellung des Landesfunkhausdirektors und ihr Mitwirkungsrecht bei Personalentscheidungen des Landesfunkhausdirektors. Damit werde die bewährte Intendantenverfassung des NDR gefährdet. Auch schließe die Festschreibung entsendungsberechtigter Gruppen für die gesamte Laufzeit des Staatsvertrages es aus, daß gesellschaftspolitische Veränderungen berücksichtigt werden können. dpa

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