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NDR für neuen Staatsvertrag

■ Aber: Mitbestimmung bei Direktorenwahl stößt auf Ablehnung

Rundfunk und Verwaltungsrat des Norddeutschen Rundfunks (NDR) haben die Einigung der Länder Hamburg, Mecklenburg- Vorpommern, Niedersachsen und Schleswig-Holstein, einen neuen NDR-Staatsvertrag abzuschließen, begrüßt. In einer am Samstag veröffentlichen Resolution appellierten die Gremien an die Verantwortlichen der beteiligten Länder, für eine zügige Realisierung des Staatsvertrages Sorge zu tragen. Dabei seien die rechtlichen, technischen und wirtschaftlichen Voraussetzungen zu schaffen, damit die neue- Vierländer-Anstalt den Auftrag zu einer umfassenden Rundfunkversorgung erfüllen könne.

Intendantenherrlichkeit in Gefahr

Der vorliegende Entwurf gibt jedoch nach Meinung von Rundfunk- und Verwaltungsrat in Einzelbestimmungen Anlaß zur Besorgnis, „daß zentrifugale Entwicklungen zu Lasten des Gesamt-NDR ausgelöst oder gefördert werden“. Das Gebot der Pluralität mit der Verpflichtung zum Konsens müsse in den Gremien des NDR, insbesondere im Hinblick auf die neugeschaffenen Landesrundfunkräte, wie bisher gesichert werden. Dies gelte insbesondere für das erstmals vorgesehene Vorschlagsrecht der Landesrundfunkräte für die Bestellung des Landesfunkhausdirektors und ihr Mitwirkungsrecht bei Personalentscheidungen des Landesfunkhausdirektors. Damit werde zugleich die bewährte Intendantenverfassung des NDR gefährdet. Auch schließe die Festschreibung entsendungsberechtigter Gruppen für die gesamte Laufzeit des Staatsvertrages es im Gegensatz zur jetzigen Regelung aus, daß gesellschaftspolitische Veränderungen der kommenden Jahre berücksichtigt werden können. dpa

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