: Körpersprache überführt Täter
■ Neue Untersuchung: Streß führt zu Verhaltensauffälligkeit
Zeugen können Beschuldigte identifizieren, ohne daß diese tatsächlich wiedererkannt werden. Diese seit längerer Zeit bestehende Vermutung sehen Mitarbeiter des Institutes für Kognitionspsychologie an der Universität Bremen durch neue Untersuchungen bestätigt. Nach einer jetzt veröffentlichten Studie des Institutes wurde durch Experimente nachgewiesen, daß Menschen einen Beschuldigten allein durch körpersprachliche Merkmale identifizieren können, obwohl sie diese Person nie zuvor gesehen haben. „Das Ergebnis macht den Gerichten klar, daß sie nicht ohne weiteres davon ausgehen können, ursprünglich beobachtete Straftäter vor sich zu haben, wenn diese von Zeugen identifiziert wurden“, erläuterte der Sprecher des Institutes, Professor Michael Stadler.
Für das Experiment wurde nach Angaben von Stadler die Videoaufzeichnung einer tatsächlichen Gegenüberstellung während eines Strafverfahrens beim Oberlandesgericht Frankfurt/Main benutzt. Dabei hatten 330 Versuchspersonen die Aufgabe, den Beschuldigten aus einer Reihe von sechs Personen herauszufinden. Mehr als doppelt so viele Personen, wie nach dem Zufall her zu erwarten gewesen wäre, tippten richtig. Zur Begründung erklärten die Versuchspersonen, der Ausgewählte habe sich besonders echt verhalten, während die anderen nur schauspielern würden. Außerdem leide der Ausgewählte scheinbar am meisten unter der Situation. Der Institutssprecher der Bremer Universität erklärte dazu, daß Beschuldigte bei derartigen Gegenüberstellungen unter besonderem Streß stehen — egal, ob sie die Tat begangen haben oder nicht.
Weiteres Ergebnis der Untersuchung war, daß Versuchspersonen auffallend häufig eine Person auswählten, wenn vorher gesagt wurde, es befände sich ein schwerer Straftäter unter den vorgeführten Personen. „Ich weiß nicht“ wurde dagegen häufiger angekreuzt, wenn ein Beschuldigter identifiziert werden sollte, falls er sich unter den Gegenübergestellten befände. Dies zeige, daß Zeugen häufig der Eindruck vermittelt werde, sie hätten den Täter vor sich und müßten sich für einen entscheiden.
Der Sprecher des Institutes für Kognitionspsychologie zieht aus den Untersuchungen den Schluß, daß an Gegenüberstellungsverfahren in Ermittlungsprozessen höchste methodische Ansprüche gestellt werden müssen. So dürfe sich dabei ein Beschuldigter nicht durch äußere Merkmale wie Alter, Größe, Haar- und Barttracht, ethnische Zugehörigkeit sowie Kleidung von Vergleichspersonen unterscheiden. Um Fehlurteile zu vermeiden, sollte sich der Beschuldigte nach Ansicht der Bremer Wissenschaftler auch in seiner psychischen Verfassung nicht von Vergleichspersonen abheben. Nur so könne ein Beschuldigter sicher aus einer Reihe anderer Beschuldigter wiedererkannt werden. dpa
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