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RAF-Gutachter eine Niete

■ Schriftgutachter muß Schmerzensgeld zahlen

Düsseldorf (taz) — Der in Fachkreisen äußerst umstrittene Hamburger Schriftsachverständige Hans Ockelmann, der im Auftrag der Bundesanwaltschaft in zahlreichen RAF-Verfahren eine wichtige Rolle gespielt hat, muß wegen Erstellung eines falschen Gutachtens nun erstmalig Schadensersatz zahlen. Das Hamburger Amtsgericht verurteilte Ockelmann im Rahmen einer Zivilrechtsklage am Mittwoch zur Zahlung von 1.250 DM Schmerzensgeld an den Düsseldorfer Rolf Hartung. Ockelmann sei mitverantwortlich dafür, daß der einst in der Düsseldorfer Kiefernstraße lebende Hartung neun Monate unschuldig in Untersuchungshaft genommen worden sei. Ockelmann hatte in einem Gutachten für die Bundesanwaltschaft Hartung als den Urheber von zwei Warn- und Bekennerschreiben zu RAF- Bombenanschlägen aus dem Jahr 1986 bezeichnet.

Hartung, so formulierte Ockelmann seinerzeit ohne jede Einschränkung, sei „der gesuchte Schreiber“. Auf der Basis dieses Gutachtens wurde Hartung 1988 verhaftet. Neun Monate saß er danach unschuldig in U-Haft. Erst Monate nach der Verhaftung gab das OLG Stuttgart auf Drängen des Verteidigers Karl-Heinz Bartens ein zusätzliches Gutachten in Auftrag. Dr. Kai Nissen kam zu einem für Ockelmann vernichtenden Ergebnis: Dessen Expertise sei „vom Ergebnis her falsch“. Hartung kam frei. Ockelmann gutachtet im übrigen munter weiter. Zuletzt bot die Karlsruher Bundesanwaltschaft den Hamburger im Düsseldorfer IRA-Verfahren auf. J.S.

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