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Erhält Lenin-Denkmal noch eine Galgenfrist?

Berlin. Der Abbau des Lenin-Denkmals könnte sich verzögern. Obwohl das Berliner Landgericht gestern eine einstweilige Verfügung gegen den Abriß des Denkmals ablehnte, erklärte die Bauverwaltung, den Abbau nicht weiterzuverfolgen, solange es sich um ein schwebendes Verfahren handele. Die Chancen, daß sich das Rechtsverfahren in die Länge ziehen wird, stehen nicht schlecht. Nach ihrer Niederlage vor dem Landgericht kündigte Rechtsanwältin Simone Stach als Vertreterin der Erben des sowjetischen Bildhauers Nikolai. W. Tokmski an, aller Wahrscheinlichkeit nach vor dem Kammergericht Berufung einzulegen. Eberhard Elfert von der »Initiative politische Denkmäler der DDR« erklärte, daß im Falle eines verlorenen Berufungsverfahrens mit Kosten von 20.000 Mark zu rechnen sei.

Das Gericht hatte es gestern abgelehnt, die Witwe und Tochter Tomskis als Erbnachfolger anzuerkennen. Die Witwe und die Tochter Tomskis müßten eine Erbbescheinigung vorlegen, um ihre Interessen als Rechtsnachfolgerinnen des Urhebers zu wahren. Eine solche Bescheinigung wolle man in den nächsten 48 Stunden aus Moskau besorgen, versprach Frau Stach nach der Verhandlung. Zur Frage, ob die Rechtsnachfolgerinnen durch den Abbau und die Aufstellung eines Gerüstes in ihren Urheberrechten verletzt würden, äußerte sich das Gericht nicht. sev

Siehe auch Seite 28.

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