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Bündnis will mehr Geld für SED-Opfer

■ Wolfgang Ullmann stellt eigenen Gesetzesentwurf zur Entschädigung von SED-Opfern vor

Bonn (taz) — Wolfgang Ullmann, Bundestagsabgeordneter des Bündnis 90/Die Grünen, tritt für eine pauschale Aufhebung von Unrechtsurteilen der SED-Justiz durch den Bundestag ein, um die Opfer rasch und unbürokratisch zu rehabilitieren und zu entschädigen. Ullmann wandte sich damit gegen den Entwurf der Bundesregierung zur Unrechtsentschädigung, der vorsieht, daß Entschädigung jeweils im Einzelfall beantragt werden muß. Jeder erlittene Hafttag, so das Bündnis 90/Die Grünen, soll mit mindestens 20 DM entschädigt werden. Der Regierungsentwurf billigt den Betroffenen 10 DM und damit nur die Hälfte der für unrechtmäßig erlittene West-Haft vorgesehenen Entschädigung zu.

Der enttäuschende Gesetzesentwurf der Bundesregierung hat das Bündnis 90/Die Grünen zu einem eigenen Antrag an den Bundestag veranlaßt. Neben der generellen Aufhebung von Willkürurteilen und einer höheren Entschädigung fordert das Bündnis 90 auch einen Entschädigungsanspruch für Ehepartner und Angehörige von Jusitizopfern und die Kostenübernahme durch den Bund. Im Regierungsentwurf sollen die Kosten zwischen Bund und Ländern aufgeteilt werden.

Das Bündnis 90 stützt sich mit seinem Antrag auf zahlreiche Gespräche und eine Anhörung der Betroffenen. Die pauschale Aufhebung von Unrechtsurteilen ist für Ullmann nicht nur ein Weg der wirksameren Hilfe für die betroffenen Opfer. Dem Regierungsentwurf fehle der Wille zur Rechtserneuerung, der nach der flächendeckenden Rechtszerstörung in der ehemaligen DDR nötig sei. Wie eine Verwaltungsinstanz fordere der Staat Willküropfer zur Antragstellung auf. Das Justizministerium begründet das Prinzip der Einzelanträge mit der deutschen Rechtssystematik. Die Aufhebung der Urteile des Volksgerichtshofs durch den Bundestag sei ein Beispiel für eine pauschale Regelung.

Ullmann befürchtet, daß Regelungen zur Rehabilitierung weiterer Fallgruppen, so der Opfer von Berufsverboten und Verwaltungsunrecht oder der aus den Grenzgebieten Zwangsausgesiedelten, ganz unterbleiben könnten, und kündigte entsprechende Initiativen an. Das hohe Alter vieler Betroffener verlangt eine zügige parlamentarische Beratung. Frühestens im Dezember wird die erste Lesung des Gesetzes im Bundestag stattfinden, so das Justizministerium auf Anfrage. CB

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