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Strafrechtler für Entscheidung der Frauen über Abtreibung

Bonn (dpa) — Frauen sollten nach Ansicht vieler Juristen nach einer Beratung selbst darüber entscheiden können, ob sie eine ungewollte Schwangerschaft beenden. Für eine solche Regelung haben die meisten Rechtsexperten bei ihrer Anhörung im Sonderausschuß zum Schutz des ungeborenen Lebens am Donnerstag in Bonn plädiert. Die bekannten Strafrechtler gaben damit großenteils einer Neuregelung im Sinne der FDP den Vorzug vor den anderen fünf Gesetzesvorlagen. Allerdings hatten sie zum Teil auch zu dem Entwurf der Liberalen kritische Anmerkungen. Mehrmals wurde ein Kompromiß zwischen Fristen- und Indikationslösung gefordert: Es müsse einen „beachtenswerten Grund“, etwa eine schwere Notlage, für einen Schwangerschaftsabbruch geben. Entscheiden müsse nach Beratung aber die Schwangere. Die im Mehrheitsentwurf der CDU/CSU geplante Beibehaltung der in den alten Bundesländern geltenden Indikationenregelung in veränderter Form enthält nach Ansicht vieler Juristen Rechtsunsicherheit. Wenn zur Definition einer Notlage das subjektive Empfinden der Frau ausreichen solle, könne der Arzt dies mit seinen Mitteln nicht feststellen. Es sei deshalb ehrlicher, der Frau die Entscheidung zu überlassen. Der Staat könne nur dafür sorgen, daß der Entschluß nicht übereilt wird und alle Möglichkeiten abgewogen werden. Dies laufe auf Pflichtberatung und Bedenkzeit hinaus. Die Vorlagen von SPD, PDS/Linke Liste und Bündnis 90/Grüne, die den Abtreibunsgparagraphen 218 streichen wollen, stießen zumeist auf Bedenken der Experten.

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