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Krimineller Mantelverkauf

Frankfurt (dpa) — Auch private Gelegenheitsgeschäfte mit Pelzwaren aus dem Fell geschützter Tierarten sind nach Ansicht des Amtsgerichts Frankfurt als Verstoß gegen das Naturschutzgesetz strafbar. Das Verbot des Handels mit solchen Pelzen beziehe sich nicht nur auf das Pelzgewerbe, sondern auch auf Privatpersonen. Diesen Grundsatz vertrat der Amtsrichter am Dienstag in einem Prozeß gegen eine 55 Jahre alte Frau, die einen Mantel aus brasilianischem Ozelot im Wert von 38.000 Mark in einer Zeitungsanzeige zum Verkauf angeboten hatte. Wie der Richter feststellte, gehört der Ozelot zu den absolut geschützten Tierarten, deren Felle in Deutschland überhaupt nicht mehr „in den Handel“ gebracht werden dürfen. Dies gelte auch für Privatgeschäfte. Der Richter glaubte jedoch der Angeklagten, daß ihr dies nicht bekannt gewesen sei. Das Verfahren wurde eingestellt. Die Frau muß eine Geldbuße in Höhe von 2.000 Mark an die Umweltschutzorganisation BUND zahlen.

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