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Parteienfinanzierung wieder vor Gericht

■ Grüne und Wählervereinigungen sehen sich benachteiligt

Karlsruhe (ap) — Zum sechsten Mal seit seiner Gründung hat sich das Bundesverfassungsgericht am Dienstag in einer mündlichen Verhandlung mit der Parteienfinanzierung befassen müssen. Kläger sind die Grünen und der Stadtverband Weinheim der Freien Wählervereinigung, der schon 1988 mit Hilfe des Höchsten Gerichts durchgesetzt hatte, daß auch Spenden an kommunale Wählervereinigungen ähnlich wie Parteispenden steuerlich begünstigt werden müssen.

Mit ihrer neuen Klage wenden sich die Freien Wählervereinigungen gegen den sogenannten Sockelbetrag, der den Parteien seit 1988 als Beitrag zur Grundfinanzierung zwischen den Wahlen aus der Staatskasse gezahlt wird.

Die kommunalen Wählervereinigungen erhalten diesen Sockelbetrag nicht. Sie sehen durch diese Ungleichbehandlung die Chancengleichheit für verletzt an, weil mindestens ein Teil dieser Beträge den örtlichen Parteiorganisationen zufließe und bei Wahlkämpfen eingesetzt werde.

Die Grünen wenden sich vor allem gegen die Berechnung der jährlichen Ausgleichszahlungen, die denjenigen Parteien Chancengleichheit verschaffen sollen, denen weniger Spenden zufließen als anderen. Bei dieser Berechnung wird auch die Höhe der Mitgliedsbeiträge berücksichtigt, die den Parteien zufließen. Je höher die Beiträge, desto niedriger ist die Ausgleichszahlung. Die Grünen mit dem höchsten Beitrag pro Mitglied sehen sich dadurch in ihrem Bestreben bestraft, durch höhere Beiträge die Eigenfinanzierung zu stärken. Begünstigt würden durch diese Regelung die mitgliederstarken Parteien mit niedrigen Beiträgen.

In der mündlichen Verhandlung verteidigten die großen Parteien, die durch ihre Schatzmeister oder deren Stellvertreter repräsentiert waren, im wesentlichen die bestehenden Regelungen. Die Entscheidung des Gerichts ist Anfang 1992 zu erwarten.

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