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Parlament ohne Macht

■ Ausländervertretung darf mitreden, nicht mitbestimmen

Frankfurt/Main (taz) —51 Menschen mit ausländischen Pässen werden in der KAV sitzen, die wie ein normales Parlament strukturiert ist, aber über keine gesetzgebende Gewalt verfügt. Die legislativen Befugnisse verbleiben in den Händen der deutschen Parlamentarier im Stadtrat.

Dennoch wird die KAV über ihre „Regierung“, die eigentlich nur ein Parlamentspräsidium ist, und über die Entsendung von Vertretern in die Fachausschüsse des Stadtparlaments Einfluß auf die Entscheidungen der kommunalen Gremien nehmen können. Das Maximum dessen, was die hessische Landesverfassung einer Kommunalen Ausländervertretung oder einem Beirat zugesteht, sei in Frankfurt in die Satzung für die KAV aufgenommen worden, sagt Irene Katheeb vom Amt für Multikultur: Anhörungsrecht, Informationsrecht, Anfrage- und Vorschlagsrecht. Und in der Umkehrung müssen die deutschen parlamentarischen Institutionen die KAV über alles informieren, was die Belange der Ausländerinnen und Ausländer in der Stadt betrifft.

In allen Ausschüssen des Stadtrates und in allen Ortsbeiräten werden ab Ende Januar 1992 die Abgeordneten der KAV sitzen. Daß die KAV-Parlamentarier kein Antragsrecht im Stadtparlament haben, ist das eigentliche Manko. Doch dort, wo ein solches Antragsrecht in eine Satzung eines Ausländerbeirates hineingeschrieben wurde, strich das Innenministerium den Passus wieder. Im Klartext ist die KAV auf „Mitreden ohne Mitbestimmen“ reduziert. Daß der KAV in dem zur Verabschiedung anstehenden Doppeletat der Stadt (1992/93) nur 600.000 Mark an Haushaltsmitteln zugestanden werden, hat bereits im Vorfeld der Wahl bei den Grünen für Unmut gesorgt. Dieser Doppelhaushalt sei „nicht gegessen“, für die KAV müsse „nachgebessert“ werden. Cohn-Bendit verwies darauf, daß die KAV bei konkreten Projekten auch aus anderen Haushaltstiteln Mittel abschöpfen könne. kpk

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