: Arbeitsentwurf zum Asylverfahren
■ Der neue Bundesinnenminister Rudolf Seiters legt einen Entwurf zur Beschleunigung des Verfahrens für AsylbewerberInnen vor
Bonn (dpa) — Angesichts der anhaltend hohen Zahl von Asylbewerbern sollen die Verfahren erheblich beschleunigt und abgelehnte Antragsteller zügig abgeschoben werden. Das sieht ein „Arbeitsentwurf“ vor, den Bundesinnenminister Rudolf Seiters (CDU) am Dienstag den Vorsitzenden der Koalitionsfraktionen und der SPD-Opposition zugeleitet hat.
Der vom Innenminister gemeinsam mit dem Justizminister erarbeitete Entwurf setzt die Vereinbarungen im Vierparteiengespräch vom 10. Oktober beim Bundeskanzler um. Eine Grundgesetzänderung, wie sie von der CDU/CSU gefordert wird, ist damit nicht verbunden.
Unterdessen veröffentlichte das Bundesinnenministerium am Dienstag die Asylbewerberzahlen für November. Die Gesamtzahl ist mit 29.185 zwar gegenüber dem Vormonat (33.570) gesunken, stellt aber noch immer den zweithöchsten Zugang des Jahres 1991 dar. Die meisten Bewerber kamen aus Jugoslawien (12.878). Insgesamt haben in den ersten elf Monaten 232.487 Ausländer einen Asylantrag (Vorjahreszeitraum 180.361) gestellt. Die Anerkennungsquote belief sich auf 7,2 Prozent.
Der „Arbeitsentwurf“ muß noch mit den anderen Bundesressorts und den Ländern abgestimmt werden. Seiters erklärte, er stelle — unabhängig von der Diskussion über die nach seiner Meinung nötige Verfassungsergänzung — einen „wichtigen Beitrag für eine Verfahrensbeschleunigung dar“.
Nach der Vorlage sollen Anträge von Ausländern, die für eine Asylanerkennung nicht in Frage kommen, künftig in einem Zeitraum von etwa sechs Wochen entschieden und die Betreffenden dann abgeschoben werden. Für das Verwaltungsverfahren soll der Bund die Voraussetzungen dafür schaffen, daß künftig innerhalb von zwei Wochen entschieden wird. Auch gerichtliche Eilverfahren sollen durch entsprechende Maßnahmen der Länder innerhalb von zwei Wochen abgeschlossen sein. Mehr als bisher soll der Einzelrichter tätig werden. Rechtsmittel gegen gerichtliche Entscheidungen sollen ausgeschlossen sein.
Vorgesehen ist auch, daß die Länder unter Festlegung eines Verteilungsschlüssels zentrale Gemeinschaftsunterkünfte schaffen. Damit sollen Überbelegungen verhindert beziehungsweise freie Kapazitäten und „Ressourcen“, etwa Dolmetscher, besser genutzt werden. Grundsätzlich sollen sich künftig die Asylbewerber zunächst in Erstaufnahmeeinrichtungen der Länder aufhalten, denen Außenstellen des Bundesamtes für die Flüchtlingsanerkennung zugeordnet werden sollen. Auch durch diese räumliche Nähe sollen die Entscheidungen beschleunigt werden.
Die CDU/CSU-Fraktion hat vorerst auf ihre Absicht verzichtet, im Bundestag einen Antrag auf Änderung des Asylgrundrechts einzubringen. Da die Koalition sich darauf verständigt habe, zunächst eine europäische Lösung anzustreben, gebe es „eine neue Lage“, erklärte der Parlamentarische Geschäftsführer der Unions-Fraktion, Jürgen Rüttgers.
Die Zahl der Anfechtungsklagen des Bundesbeauftragten für Asylangelegenheiten gegen anerkennende Bescheide des Bundesamtes für die Flüchtlingsanerkennung hat sich von 96 im Jahre 1980 auf 921 im Jahre 1990 erhöht, teilte die Bundesregierung auf eine kleine Anfrage der PDS mit. Im gesamten Zeitraum seien 70 bis 80 Prozent aller Anfechtungsklagen erfolgreich gewesen.
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