: Waffendeal mit Israel die Ausnahme
■ Nur die Abgabe von Kriegsgerät an Israel war illegal — die anderen sind juristisch abgesegnet
Bonn (dpa) — Der illegale Export von Waffen aus alten NVA-Beständen an Israel soll eine Ausnahme gewesen sein: Für weitere, rechtswidrig und politisch nicht abgesegnete Lieferungen gibt es nach einer ersten Übersicht des Bonner Verteidigungsministeriums keine Anzeichen. Das berichtete gestern 'dpa‘, nachdem Verteidigungsminister Gerhard Stoltenberg (CDU) die maßgeblichen Verteidigungspolitiker aus CDU/CSU, FDP und SPD in einem vertraulichem Gespräch unterrichtet hat. Mit Ausnahme von Israel sollen sich die Lieferungen an andere Staaten im Rahmen der gesetzlichen Regelungen und der Verfahrensvorschriften der Bundesregierung gehalten haben.
Im Verteidigungsausschuß hatte sich die SPD am Mittwoch mit Stoltenbergs Bericht über die umstrittenen Waffenexporte an die israelische Armee „im großen und ganzen“ zufriedengegeben. Allerdings verlangte sie Aufklärung darüber, welche anderen Länder ebenso Waffen aus der NVA-Hinterlassenschaft erhalten haben. Stoltenberg, der sich von diesem Ansinnen überrascht gezeigt hatte, sagte daraufhin für Donnerstag eine erste Information zu — unter dem Vorbehalt, daß dies vertraulich geschehen müsse. Einen Gesamtbericht will er im Januar dem Bundestag zuleiten.
Der Bundesnachrichtendienst soll 'dpa‘ zufolge nur in den Waffendeal mit Israel involviert gewesen sein. Nato-Länder wie die USA, Frankreich, Großbritannien, die Türkei, Spanien und Holland seien direkt von der Bundeswehr beliefert worden. Nach der gestrigen Unterredung habe sich weiter gezeigt, daß auch neutrale Länder wie Schweden oder die Schweiz Militärgerät aus der alten DDR erhalten haben. Diese Lieferungen seien alle vom Bundessicherheitsrat gebilligt worden, wurde unterstrichen. Ein Land, an das keine Waffen hätten geliefert werden dürfen, sei bei der Unterrichtung nicht entdeckt worden. Einen Fall wie Israel, so Stoltenberg, dürfe es in Zukunft nicht wieder geben. Weitere Lieferungen an die israelische Armee müßten im Rahmen der wehrtechnischen Zusammenarbeit politisch einwandfrei abgesichert sein.
Neben der Waffenhilfe leistete die Bundeswehr offenbar auch humanitäre Hilfe aus NVA-Beständen an eine ganze Reihe anderer Staaten. Im Privatsender SAT.1 bestätigte Stoltenberg, daß rund 70 Länder Interesse an der NVA-Hinterlassenschaft bekundet haben. So hätten Bulgarien, die Sowjetunion und die Ukraine Decken, Sanitätsmaterial und Lebensmittel in großem Umfang aus NVA-Beständen erhalten. Auf Wunsch der Sowjets würden auch 7.000 Lastkraftwagen geliefert. Dies habe aber alles mit Waffenexport nichts zu tun.
Der SPD-Innenexperte Willfried Penner erläuterte in der 'Westdeutschen Zeitung‘, die Waffenlieferungen an Israel hätten auch gegen ein Gesetz verstoßen, das in keinem Zusammenhang mit Waffenexporten steht. Die erste Lieferung sei nämlich am 20. Dezember 1990 erfolgt, genau an dem Tag, als das neue Gesetz für den BND in Kraft trat. Dieses Gesetz schließe solche Hilfeleistungen aus, weil der BND „einzig und allein zum Sammeln und Auswerten von Informationen im Ausland bestimmt“ ist.
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