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Ebag an Bewag: Verkauf ist perfekt

■ Bewag ist wieder Gesamtberliner Energieunternehmen/ Senat hat auf eigene Ansprüche verzichtet

Berlin. Das Ostberliner Energieversorgungsunternehmen Ebag ist in den Besitz der Bewag übergegangen. Wie erst jetzt bekannt wurde, hat bereits Mitte November der Vorstand und der Verwaltungsrat der Treuhand dem Geschäft zugestimmt. Über die Höhe des Kaufpreises wollte man bei der Treuhand keine Angaben machen. Damit wird auch der Vertrag, mit dem das Land Berlin seinen Anspruch auf Übernahme der Hälfte des Ebag-Unternehmens an die Bewag abgetreten hat, wirksam. Diesen Vertrag hatte Finanzsenator Elmar Pieroth bereits am 11. September geschlossen, ohne zuvor das Parlament oder die übrigen Senatsmitglieder zu informieren. Dieses Vorgehen war vor allem bei den Fraktionen von SPD und Grünen/ Bündnis 90 auf erhebliche Kritik gestoßen. Die Parlamentarier mutmaßten, daß ein Geschäft zum Nachteil Berlins geschlossen wurde.

Aufgrund des Kommunalvermögensgesetzes hätten 49 Prozent der Ebag-Aktien dem Land kostenlos zugestanden. Pieroth verzichtete jedoch in dem Abtretungsvertrag vom 11. September zugunsten der Bewag auf diesen Anteil. Er sah sich zu diesem Schritt veranlaßt, weil nach seiner Einschätzung die Bewag »gute Aussichten hat«, mit ihren Restitutionsansprüchen an der Ebag durchzudringen. Denn Pieroths Hausjuristen waren zu der Einschätzung gelangt, daß die 1978 erfolgte Umwandlung der alten Bewag (Ost) in Volkseigentum nicht rechtsgültig sei, da seinerzeit gegen das auch in der damaligen DDR geltende Aktienrecht verstoßen worden sei. Der Verkaufswert des Unternehmens war seinerzeit mit 1,8 Milliarden Mark veranschlagt worden.

Zudem ergaben die Kalkulationen des Finanzsenators, daß die Altlasten der Ebag 800 Millionen Mark betragen. Weitere 3,5 Milliarden Mark müssen in den nächsten sieben Jahren in die Sanierung des maroden Betriebes gesteckt werden. Das Land Berlin, so Pieroths Einschätzung, ist »nicht in der Lage, diese extrem hohen Investitionen aufzubringen«.

Mit dem Abtretungsvertrag verzichtet der Senat auch auf Vermögenswerte, für die gar kein Restitutionsanspruch der Bewag besteht. Dies betrifft all jene Investitionen, die nach 1978 getätigt wurden, darunter eine Rauchgasentschwefelungsanlage deren Anschaffungswert in dreistelliger Millionenhöhe lag. Für die 49 Prozent zahlt die Bewag dem Land nur einen Kaufpreis, falls ihre Rückübertragungsansprüche für nichtig erklärt werden. Doch sieht auch in diesem Fall der Senat, laut Vertrag, nur dann Geld, »falls die Bewag-Aktiengesellschaft ihrerseits gegenüber der Treuhand für die abgetretenen Anteile keinen Kaufpreis zu bezahlen hat«. Heute will sich der Vermögensausschuß des Abgeordnetenhauses mit dem Geschäft befassen, ändern kann er nichts mehr. dr

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