Illegale ostdeutsche „Doppelverdiener“

Kiel/Schwerin (dpa) — Nicht wenige Ostdeutsche beziehen offenbar trotz Berufstätigkeit finanzielle Unterstützung der Arbeitsämter. Nach Angaben des Landesarbeitsamtes Nord haben Stichproben ergeben, daß zahlreiche ostdeutsche Pendler, die im Westen beschäftigt sind, trotzdem daheim Kurzarbeitergeld, Arbeitslosengeld oder Arbeitslosenhilfe kassieren.

Es bestehe daher „der begründete Verdacht“, daß sich unter den circa 60.000 Pendlern aus Mecklenburg- Vorpommern „eine nicht unerhebliche Zahl von Leistungsempfängern“ befinden, die ihr Arbeitsverhältnis im Westen gegenüber dem Arbeitsamt im Osten verschweigen, heißt es. Künftig sollen Pendler per Datenabgleich überprüft werden. Bei kürzlichen Prüfungen in zwei Großunternehmen sei Leistungsmißbrauch ostdeutscher Pendler „in erheblichem Umfang“ festgestellt worden. Von 1.136 erfaßten Personen hätten 247 gleichzeitig Leistungen vom Arbeitsamt bezogen. Arbeitsaufnahmen waren nicht angezeigt und daher rund 133.000 Mark zu Unrecht gezahlt worden.

Nach Darstellung des Landesarbeitsamtes müßten diese Leistungen nicht nur zurückgezahlt werden, sondern zugleich hätten diese Pendler mit empfindlichen Geldbußen oder Strafanzeigen zu rechnen. Die Verstöße könnten allerdings milder beurteilt werden, wenn die Arbeitsaufnahmen im Westen — wenn auch verspätet — persönlich dem Arbeitsamt angezeigt werden.

Von den Arbeitsämtern Schwerin, Rostock, Stralsund und Neubrandenburg seien in diesem Jahr bisher insgesamt rund 1.500 Straf- und Ordnungswidrigkeitsverfahren wegen Verdachts des Leistungsmißbrauchs aufgegriffen worden, von denen 761 bereits abgeschlossen sind. In 520 Fällen seien dabei Verwarnungen mit Verwarnungsgeld bis zu 75 DM ausgesprochen sowie in weiteren 50 Fällen Bußgelder in Höhe zwischen 50 und 800 DM festgesetzt worden.