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Medizinstudium: Kein Zwang zum Tierversuch

Hochschulen dürfen Medizinstudenten aus ethischen Gründen nicht zwingen, bei ihrem Praktikum an Tieren zu experimentieren, die eigens für diesen Zweck getötet wurden. Mit diesem Urteil des Hessischen Verwaltungsgerichtshofs hatte die Klage einer Studentin der Frankfurter Universität Erfolg, die sich geweigert hatte, an getöteten Tieren zu arbeiten. Die Hochschule müsse eine Möglichkeit zum Studium ohne Tierversuche bieten, verlangte sie. Prof.Rainer Klinke, Direktor des physiologischen Instituts der Universität, bezeichnete vor Gericht Tierversuche als „unverzichtbar“. Mindestens 80 Prozent des Wissens über den menschlichen Körper habe die Medizin aus Tierversuchen geschöpft. Die Richter folgten dagegen der Medizinstudentin, die gefordert hatte, das physiologische Praktikum in anderer Form leisten zu können, etwa an einem Computer. „Aus Gewissensgründen“ sei sie „gegen jede Tötung von Tieren“ und deswegen Vegetarierin geworden, hatte sie dem Gericht erklärt. (Foto: Argus)

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