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Opposition will „Stimmenkauf“ unter Strafe stellen

Bonn (dpa) — Die aktive und passive Bestechung von Abgeordneten soll nach dem Willen von SPD und Bündnis 90/Grüne mit Gefängnis bis zu fünf Jahren bestraft werden. Entsprechende Gesetzentwürfe der Opposition stießen jedoch gestern im Bundestag bei Sprechern der Koalition auf Bedenken. Die Abgeordnetenbestechung war zunächst in der Bundesrepublik — wie heute nahezu im gesamten Ausland — unter Strafe gestellt und wurde 1953 abgeschafft. Die Ankündigung, einen eigenen Strafbestand für Parlamentarier zu schaffen, scheiterte in mehreren Anläufen. Im Zusammenhang mit Gerüchten über Bestechungen bei der Abstimmung über Berlin als Regierungs- und Parlamentssitz war das Thema erneut aufgegriffen worden. Ein Bestrafung von bestochenen Parlamentariern wäre nach derzeitigem Recht nicht möglich. Der SPD- Rechtsexperte Hans de With nannte in der Debatte die jetzige Gesetzeslage eine „peinliche Lücke“, die schnellstens geschlossen werden müsse. Nicht nur die Annahme von Bargeld durch Parlamentarier, sondern auch von wertvollen Geschenken oder teuren Reisen bei erwiesenen „Stimmenkäufen“ müsse bestraft werden. Wolfgang Ullmann (Bündnis 90/Grüne) sprach von einem „seltsamen Privileg“ für die deutschen Mandatsträger. Dem Bürger müsse endlich deutlich werden, daß es einen Unterschied zwischen Politik und Geschäft gebe.

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