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Staatsanwaltschaft legt gegen Mauerschützen-Urteil Revision ein

Berlin (dpa) — Die Berliner Staatsanwaltschaft wird gegen das am Montag verkündete erste Mauerschützen-Urteil Revision einlegen. Der Leiter der Arbeitsgruppe Regierungskriminalität, Christoph Schaefgen, sagte gestern, daß die Anklagebehörde die Schuldsprüche des Berliner Landgerichts im Hinblick auf alle vier Angeklagten angreifen will. Nach fast fünf Monaten Verhandlungsdauer hatte das Gericht den Angeklagten Ingo Heinrich (27) zu einer Freiheitsstrafe von drei Jahren und sechs Monaten und gegen den Beschuldigten Andreas Kühnpast (27) eine Bewährungsstrafe von zwei Jahren verhängt. Die Angeklagten Peter Schmett (27) und Mike Schmidt (26) waren freigesprochen worden. Die Anwälte von Heinrich und Kühnpast hatten bereits kurz nach der Urteilsverkündung gesagt, daß sie den Bundesgerichtshof anrufen wollen. Schaefgen betonte, daß für die Staatsanwaltschaft weiter nicht feststehe, wer den tödlichen Schuß auf den 20jährigen Flüchtling Chris Gueffroy in der Nacht zum 6. Februar 1989 abgegeben hat. Das Gericht hatte entgegen dem Plädoyer der Staatsanwaltschaft den Angeklagten Heinrich als zweifelsfreien Todesschützen bezeichnet. Auch im Fall Kühnpast, den das Gericht wegen zweifachen versuchten Totschlags verurteilt hatte, habe die Anklagebehörde eine andere Auffassung als die Strafkammer. Die Staatsanwaltschaft sei der Ansicht, der 27jährige habe an einem vollendeten Totschlag teilgenommen.

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