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Hilfe für Minenopfer blockiert

Bedenken des Auswärtigen Amtes gegen Minenräumpanzer-Lieferungen an Somalia/ Totales Waffenembargo der Vereinten Nationen verhindert nach Bonner Angaben die Lieferung  ■ Aus Bonn Andreas Zumach

Das Bonner Verteidigungsministerium kann die vom „Komitee Cap Anamur/Deutsche Notärzte“ angeforderten zwei Minenräumpanzer für Somalia zunächst nicht liefern. Die beiden Panzer aus Beständen der ehemaligen NVA der DDR sollten bei der Beseitigung der nach Angaben des Komitees noch rund 1,4 Millionen Minen im Norden des Landes eingesetzt werden. Nachdem der UNO-Sicherheitsrat am letzten Donnerstag ein „totales und sofortiges“ Verbot nicht nur der Lieferung von Waffen, sondern auch von „militärischem Gerät“ nach Somalia verhängt hatte, meldete das Bundesaußenministerium Bedenken an. Eine endgültige Entscheidung — möglicherweise durch den Bundessicherheitsrat — dürfte erst fallen, wenn das Außenministerium mit der UNO abgeklärt hat, ob die Minenräumpanzer unter das Embargo fallen oder nicht. Explodierende Minen in Nordsomalia fordern auch nach Ende des Bürgerkrieges noch heute täglich Opfer.

In der Vergangenheit gab es gegen die Lieferung beziehungsweise Entsendung von Minenräumpanzern oder auch -booten (zum Beispiel in die Golfregion) keine Einwände des Außenministeriums. Doch vor dem Hintergrund der Debatten um die Beteiligung bundesdeutscher Firmen an der Aufrüstung Iraks möchte das Genscher-Ministerium jedes Risiko vermeiden, erneut Ziel internationaler Kritik zu werden.

Auch schon vor dem Beschluß des Sicherheitsrates vom letzten Donnerstag war geplant, sämtliche Bordwaffen von den Minenräumpanzern zu entfernen. Juristisch strenggenommen fielen sie jedoch auch dann, wenn nicht mehr in die Kategorie Waffen, so doch zumindest unter „militärisches Gerät“. Eine „völlige Entmilitarisierung“ — etwa durch Entfernung der Stahlpanzerung — würde die beiden Minenräumfahrzeuge nach Auffassung des Verteidigungsministeriums aber wertlos für die vorgesehene Verwendung in Somalia machen. Zum einen könnten sie ohne Panzerung nicht gegen verminte Gebäude eingesetzt werden, zum anderen wäre die Besatzung nicht vor explodierenden Minen geschützt. Auf der Hardthöhe besteht die Hoffnung, das Außenministerium werde dem UNO-Sicherheitsrat erfolgreich vermitteln, daß keinerlei kriegerischer Einsatz der beiden Minenräumpanzer vorgesehen und möglich ist. Um die Chancen eines positiven UNO-Bescheids zu erhöhen, wurde Neudeck gestern bei einem Gespräch auf der Hardthöhe gebeten, in einem Brief bis Ende dieser Woche seine Anforderungen restriktiver als bislang zu formulieren. So solle der Einsatz der beiden Minenräumpanzer auf Somalia und auf den Zeitraum von sechs Monaten begrenzt werden. Die völkerrechtliche Abklärung mit der UNO erfolgt durch das Außenministerium. Fällt sie positiv aus, kann das Bundeswirtschaftsministerium die nach Außenwirtschafts- und Kriegswaffenkontrollgesetz notwendigen Genehmigungen für Exporte in Staaten außerhalb der Nato erteilen.

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