■ VERFASSUNGSGERICHT KIPPT DAS NACHTARBEITSVERBOT FÜR ARBEITERINNEN: Gleichberechtigung rund um die Uhr
Berlin (taz) — Die Karlsruher Verfassungsrichter haben den Politikern eine Lektion in Sachen Gleichberechtigung erteilt. Das Nachtarbeitsverbot für Arbeiterinnen ist verfassungswidrig, weil es gegen die Gleichberechtigung von Mann und Frau verstößt, urteilten die Richter gestern einstimmig. Nächtliche Arbeit verursache bei allen ArbeitnehmerInnen gesundheitliche Schäden. Die Annahme, daß Frauen aufgrund ihrer Konstitution stärker unter Nachtarbeit litten, sei arbeitsmedizinisch nicht haltbar. Frauen seien aber deshalb zusätzlich belastet, weil sie Familie und Kinder zu versorgen hätten. Überkommene Rollenverteilungen dürften indes nicht durch staatliche Maßnahmen verfestigt werden, heißt es in der Urteilsbegründung. Die Verfassungsrichter erteilten dem Gesetzgeber gleichzeitig einen klaren Auftrag zu einer gesetzlichen Neuregelung mit der Auflage, daß für gesundheitlich besonders beeinträchtigte Personengruppen Schutzregelungen getroffen werden müßten. Noch in diesem Jahr will die Bundesregierung ihre Hausaufgaben erledigen und ein neues Arbeitszeitgesetz vorlegen. Die SPD kündigte eine Initiative an, mit der sie eine generelle Einschränkung der Nachtarbeit erreichen will. Auch der DGB dringt auf „umfassende Schutzgesetzgebung“. Die stellvertretende DGB- Vorsitzende Ursula Engelen-Kefer sprach sich in einem taz-Interview dafür aus, alleinerziehende Mütter und Väter von der Nachtarbeit auszunehmen. SEITEN 6 UND 12
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