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Gedrängel in der Pfalz

■ Gerichtliche Schritte gegen zweites RPR-Programm

Neustadt/W. (epd) — Das am 9.Dezember gestartete Programm des rheinland-pfälzischen Privatradios RPR ist von einer gerichtlichen Einstellungsverfügung bedroht. Drei im Lizenzverfahren unterlegene Mitbewerber — RTL Radio Rheinland-Pfalz, Antenne Rheinland-Pfalz und Euro-Plus — haben Anfang Januar beim Verwaltungsgericht Neustadt/W. beantragt, den „Sofortvollzug“ der Lizenzentscheidung der Landeszentrale für Private Rundfunkveranstalter (LPR) auszusetzen und die „aufschiebende Wirkung“ ihrer Widersprüche wieder in Kraft zu setzen.

LPR-Justitiar Harald Zehe erwartet, daß die Neustädter Richter bis Mitte Februar über diesen „Eilantrag“ entscheiden werden. Gäben sie den klagenden RPR-Konkurrenten recht, müßte der Privatsender sein zweites Programm, das sich in der Musikfarbe an ältere HörerInnen wendet, sofort einstellen. Gegen die Lizenzvergabe an RPR hatten neben den genannten Konkurrenten auch zwei weitere Mitbewerber, Klassik-Radio und Radioropa, Widerspruch eingelegt. Wie die taz berichtete, hat RPR beim Start seines zweiten Programms rund ein Drittel seines Personals entlassen. Hintergrund der Entlassungswelle (vierunddreißig von neunzig 90 MitarbeiterInnen mußten gehen) ist wohl die befürchtete Konkurrenz durch den neu zu schaffenden nationalen Rundfunk und der Kampf um die Werbeeinnahmen. Hans-Otto Balmes, Geschäftsführer des RPR- Großgesellschafters Medien- Union, glaubt, daß der neue öffentlich-rechtliche Konkurrenzsender den Privaten nicht nur HörerInnen, sondern auch „Markt“ abjagen werde.

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