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Grundrechtsverletzung "nicht wiederholen"

Grundrechtsverletzung „nicht wiederholen“

Die Deputation für Justiz war sich gestern einig: Fälle, wie der des kurdischen Jugendlichen, der seit über einem Jahr in U-Haft sitzt, sollen sich nicht wiederholen. Der Fall war vom Bundesverfassungsgericht als Verstoß gegen das Grundgesetz gewertet worden. „Staatsanwaltschaft und Kripo haben dafür Sorge zu tragen, daß sich soetwas nicht wiederholt“, meinte Staatsrat Göbel nach der Sitzung. Die Verhandlung gegen den Jugendlichen wird frühestens im Mai sein. Ihm wird der Besitz von 5,3 Kilo Heroin vorgeworfen. Nach Recherchen des Justizressorts sitzen keine weiteren Jugendlichen länger als ein halbes Jahr in U-Haft. Bei den erwachsenen U-Häftlingen gebe es drei solche Fälle.

Die Deputation wählte gestern Axel Adamietz (FDP) zum Sprecher. taz

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