Abschiebeschutz für Kurden in Oldenburg

■ Auch das Oldenburger Verwaltungsgericht erkennt Gruppenverfolgung an

Nachdem das Verwaltungsgericht in Stade bundesweit als erstes Gericht seit Ende vergangenen Jahres in über 100 Fällen bei kurdischen Asylbewerbern aus der Türkei eine „Gruppenverfolgung“ anerkannt hat, schwenkt nun auch das Verwaltungsgericht in Oldenburg auf diese Linie um.

In einem Beschluß vom 5. Februar haben die Oldenburger Richter einen kurdischen Asylbewerber vor der drohenden Abschiebung geschützt, da „wegen der seit 1991 geänderten Sachlage in den angestammten kurdischen Siedlungsgebieten im Osten der Türkei möglicherweise eine asylrechtlich relevante Gruppenverfolgung der kurdischen Volkszugehörigen türkischer Staatsangehörigkeit stattfindet.“ Zur Klärung der Frage, ob den türkischen Kurden angesichts ihrer drohenden Verfolgung in Anatolien ein „Ausweichen in die westlichen Gebiete der Türkei möglich ist“, seien „noch weitere Beweiserhebungen“ nötig, heißt es in dem Oldenburger Urteil weiter.

Mit dieser Entscheidung haben türkische Kurden jetzt in den Bremer Umlandgemeinden — für die die Verwaltungsgerichte in Stade und Oldenburg zuständig sind — deutlich bessere Chancen auf einen Schutz vor Abschiebung als in Bremen selber. Denn in Bremen geht das Verwaltungsgericht nach wie vor davon aus, daß türkischen Kurden in ihrer Heimat keinerlei Verfolgung allein aufgrund ihrer Volkszugehörigkeit droht.

Eine Rechtsauffassung, die die Bremer Richter mit ihren Kollegen vom Oberverwaltungsgericht in Lüneburg teilen. Das hat in zweiter Instanz nämlich bereits zwei der kurdenfreundlichen Urteile des Stader Verwaltungsgerichtes wieder kassiert. Ase