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Probleme mit dem HMI-Atommüll

■ Internes Papier des Bundesforschungsministeriums: Entsorgung des Hahn-Meitner-Atommülls ist ungeklärt/ Ehemalige Umweltsenatorin Schreyer: Betriebsgenehmigung muß ausgesetzt werden

Berlin/Braunschweig. Die Entsorgung des Atommülls vom Wannseer Forschungsreaktor ist ungesicherter, als bisher das Hahn-Meitner-Institut (HMI) und auch die Umweltverwaltung behauptete. Das legt ein vertrauliches Papier nahe, das ein Arbeitskreis »Brennstoffkreislauf Forschungsreaktoren« im Bundesministerium für Forschung und Technologie (BMFT) erarbeitet hat und die Umweltorganisation »Greenpeace« veröffentlichte.

In dem Papier heißt es, daß sich die Betreiber von Forschungsreaktoren »zunächst auf eine Entsorgung ohne die USA« einstellen müssen. Der Abbruch der Entsorgung in den USA bedeute in erster Linie, daß die Betreiber von Forschungsreaktoren— soweit überhaupt möglich — in der nächsten Zeit »ihre eigenen Lagerkapazitäten voll ausschöpfen und gegebenenfalls erweitern«. Als kurzfristige Alternative biete sich eine Zwischenlagerung bei der schottischen Wiederaufarbeitungsanlage Dounreay. Sollte der Betreiber den verseuchten Müll dort aber nicht aufarbeiten, müsse der Nuklearabfall bis 1996 zurückgenommen werden.

Die ehemalige Umweltsenatorin Michaele Schreyer (Bündnis90/ Grüne) hatte in ihrer Amtszeit den Betrieb des Reaktors auf Grund der ungeklärten Entsorgung versagt. Nun fühlt sich die jetzige Abgeordnete bestätigt: »Die Tatsachen, die in dem BMFT-Papier aufgeführt werden, sind den Berlinern gut bekannt.« Gerade der Bundesforschungsminister habe damals mehrere Fakten abgestritten, die durch sein Ministerium jetzt bestätigt würden.

Lutz Wicke (CDU), Umweltstaatssekretär, sieht keinen Grund für den Entzug einer Betriebsgenehmigung. Es sei bei Erteilung bekannt gewesen, daß der Müll nicht unbedingt in die USA könne. Und sollte das HMI die abgebrannten Brennstäbe in Schottland aufarbeiten lassen, müsse der Abfall, der bei dem Recycling entsteht, erst im Jahr 2018 zurückgenommen werden.

Die Braunschweiger Rechtsanwältin Claudia Fittkow, die den Kläger Dietrich Antelmann gegen den Reaktor vor Gericht vertritt, wertete Schreyers Stillegungsforderung als »politisch richtig«. Auch rechtlich sei die Genehmigung derzeit nicht mehr haltbar. Allerdings werde in diesem oder kommenden Jahr das Atomgesetz geändert. Dann bräuchten Reaktorbetreiber nicht mehr nachweisen, daß sie ihren hochradioaktiven Abfall auf Dauer entsorgen können — eine vorzuweisende Lagerkapazität für sechs Jahre genüge dann. Die Anwältin bestritt, daß Berlin den Müll des HMIs erst im Jahre 2018 zurücknehmen müsse. In einem zwischen der Bundesrepublik und Großbritannien geschlossenen Zusammenarbeitsvertrag besage eine Klausel, daß die Brennstäbe unter Umständen »sofort zurückgenommen werden müssen«. Dirk Wildt

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