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Kritik am „Schlupfloch“

■ Zugeständnis im Frauen-Gesetz

Die zwischen Frauen- und Innenministerium vereinbarte Vorrangsregelung für das Frauenbeauftragtengesetz ist auf heftige Kritik gestoßen. Die Gewerkschaft Öffentliche Dienste, Transport und Verkehr und der Deutsche Gewerkschaftsbund zeigten sich am Freitag verärgert, weil dadurch das Ziel der Aufwertung von Frauenarbeit und Frauenpolitik verfehlt werde.

Durch die Vorrangsregelung sind Kommunen in der Lage, die im Frauenbeauftragtengesetz vorgeschrieben hauptamtlichen Frauenbeauftragten zu vermeiden, wenn die Arbeit der Frauenbeauftragten auf mehrere Angestellte der Kommunalverwaltungen übertragen wird.

Mit „Empörung“ reagierte die Landesarbeitsgemeinschaft der kommunalen Frauenbüros und Gleichstellungsstellen auf die „Zugeständnisse“ im Frauenbeauftragtengesetz. Dadurch werde die Gleichstellungsarbeit in den Gemeinden erschwert. Kritik kam auch vom Landesverband der Grünen, die die Vorrangsregelungen als „Schlupfloch“ im Frauenbeauftragtengesetz werteten: „Dadurch kann einmal mehr qualifizierte Frauen-erwerbsarbeit zu einem Randbereich degradiert werden, der quasi ehrenamtlich erledigt werden muß; ein Umstand, zu dessen Abschaffung die Betroffenen eigentlich beitragen sollen — das ist besonders paradox.“ Allerdings werde entscheidend sein, ob die Kommunen die neue Regelung auch wirklich als Schlupfloch nutzen würden.

Frauenministerin Schoppe im Vorfeld dazu: „Für die Einsetzung von Frauenbeauftragten brauchen wir Akzeptanz statt Konfrontation“. dpa/taz

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