: CSFR-Kartellamt gegen Skoda-VW
Prag (afp) — Nach Auffassung des CSFR-Amtes für wirtschaftlichen Wettbewerb ist die im Frühjahr 1991 abgeschlossene Vereinbarung über ein Zusammengehen der Skoda-Automobilwerke mit der Volkswagen- Gruppe rechtlich ungültig. Amtschef Imrich Flassik erklärte gestern gegenüber der Prager Zeitung 'Lidove Noviny‘, die tschechische Regierung habe nicht das Recht gehabt, gegenüber Volkswagen Versprechen über hohe Einfuhrzölle für Import- Personenkraftwagen und ein Außerkraftsetzen des Gesetzes über den wirtschaftlichen Wettbewerb abzugeben. Die tschechische Regierung könne nichts derartiges versprechen, da für dieses Gebiet das Ministerium für Außenhandel zuständig ist. Streng genommen sei nach dem Gesetz die ganze Fusion von Volkswagen und Skoda bis heute ungültig, da vom Kartellamt keine Bestätigung gefordert wurde, wird Flassik zitiert.
Der Kartellamts-Leiter teilte mit, daß seine Institution gegenwärtig das von der tschechischen Lastkraftwagen-Industrie mit Mercedes-Benz Aktiengesellschaft geplante Joint- venture prüfe.
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