BASF in der Defensive

■ Verzicht auf Beschwerde gegen Staatsanwaltschaft wegen Duchsuchungsaktion/ Neuer Datenskandal

Frankfurt/Main (taz) — Der Chemiekonzern BASF hat gestern erklärt, auf die zunächst angekündigte Dienstaufsichtsbeschwerde gegen die Frankenthaler Staatsanwaltschaft im Zusammenhang mit der Duchsuchung der Personalabteilung der Firma am vergangenen Sonnabend verzichten zu wollen. Oberstaatsanwalt Puderbach hatte die Büroräume bei der BASF aufgrund eines anonymen Hinweises auf eine „Aktion Aktenvernichtung“ ohne richterliche Genehmigung durchsuchen lassen. Obgleich die BASF ihre Auffassung nicht zu korrigieren habe, wonach die Staatsanwaltschaft mit der Durchsuchung „rechtsstaatliche Grundsätze verletzt“ habe, wolle man die bestehenden Divergenzen nicht weiter eskalieren lassen, sagte ein Firmensprecher. Alle Beteiligten warteten jetzt auf eine Entscheidung des Amtsgerichtes über die Rechtmäßigkeit der Beschlagnahmung der Disketten mit den Personaldaten von 70.000 Mitarbeitern durch die Staatsanwaltschaft. Die BASF hatte gegen die Beschlagnahmung Klage eingereicht.

Der rheinland-pfälzische Landtagsabgeordnete der Grünen Harald Dörr machte gestern in Main auf einen weiteren Fall von „wenig qualifiziertem Umgang mit persönlichen Daten“ im Ludwigshafener Polizeipräsidium aufmerksam. Wie nach Recherchen der Lokalpresse bekannt wurde, lagern in einem Raum des Polizeipräsidiums Krankenakten einer niedergelassenen Ärztin aus Ludwigshafen — ungeschützt in einer Bananenkiste. Die 691 Krankenblätter waren von der Polizei im Rahmen von Ermittlungen gegen die Ärztin beschlagnahmt worden, der die Staatsanwaltschaft „Abrechnungsmanipulationen“ vorwirft. Nach Angaben der Staatsanwaltschaft hätten allerdings nur wenige Beamte Zugang zu diesem Raum im Polizeipräsidium. kpk